logo

Planen Sie Ihre persönliche Web Demo

errorHmm, da ist wohl etwas schiefgelaufen. Versuchen Sie es später erneut.
Demo vereinbaren
News-Center

Planen Sie Ihre persönliche Web Demo

errorHmm, da ist wohl etwas schiefgelaufen. Versuchen Sie es später erneut.
Demo vereinbaren
Kategorienkeyboard_arrow_down
Geschäftsreise-TrendsNews & UpdatesReisekosten-ManagementTravel-Management

Planen Sie Ihre persönliche Web Demo

errorHmm, da ist wohl etwas schiefgelaufen. Versuchen Sie es später erneut.
Demo vereinbaren

Was Sie über Reisekostenmanagement in Unternehmen wissen müssen

Beruflich unterwegs zu sein, ist für viele Menschen Alltag. Dabei fallen einige Kosten an: Im Jahr 2024 kostete eine Geschäftsreise in einem deutschen Unternehmen im Schnitt 439 € (Geschäftsreiseanalyse des VDR, 23. Ausgabe, 2025). Doch welche Kosten können erstattet werden, wie läuft der Prozess ab und wann genau gilt eine Reise überhaupt als Geschäftsreise? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte rund um das Thema Reisekostenabrechnung.
6. Aug. 2025von Eva Prey

Das Wichtigste auf einen Blick: 

  • Eine Geschäftsreise muss eine Dauer von mehr als acht Stunden haben und über die Grenzen des Wohnortes hinausführen. 
  • Zu den erstattungsfähigen Reisekosten zählen Transport, Unterkunft, Verpflegung und Reisenebenkosten, sofern sie während der Arbeitszeit anfallen. 
  • Die Erstattung erfolgt nach der Reise durch das Einreichen detaillierter Belege und einer Reisekostenabrechnung, die von Vorgesetzten und der Buchhaltung geprüft wird. 

Das Wichtigste auf einen Blick: 

1. Eine Geschäftsreise muss eine Dauer von mehr als acht Stunden haben und über die Grenzen des Wohnortes hinausführen.  2. Zu den erstattungsfähigen Reisekosten zählen Transport, Unterkunft, Verpflegung und Reisenebenkosten, sofern sie während der Arbeitszeit anfallen.  3. Die Erstattung erfolgt nach der Reise durch das Einreichen detaillierter Belege und einer Reisekostenabrechnung, die von Vorgesetzten und der Buchhaltung geprüft wird.

Was zählt als Geschäftsreise? 

Als Geschäftsreisen gelten generell alle berufsbedingten Reisen, die Mitarbeitende außerhalb ihres regulären Arbeitsortes durchführen. Gründe für die Reise können sein: 

  • Kundentermine
  • Meetings
  • Messen oder Kongresse
  • Besuche anderer Unternehmensstandorte
  • Vertriebsgespräche

Zusätzlich muss eine Reise mehr als 8 Stunden dauern und über die Grenzen des Wohnortes hinausführen, damit sie als Geschäftsreise gilt. Zum Beispiel zählt ein 3-stündiger Kundenbesuch in der gleichen Stadt nicht als Geschäftsreise, sondern als Dienstgang.

Was sind Reisekosten? 

Reisekosten sind Ausgaben, die im Rahmen einer Geschäftsreise anfallen. Dazu gehören: 

<em>Quelle: Clay Banks auf Unsplash</em>

Welche Reisekosten können erstattet werden? 

Zu den erstattungsfähigen Reisekosten zählen die oben genannten Transport- und Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und Reisenebenkosten.

Wichtig dabei: Diese Kosten müssen im Rahmen der Geschäftsreise anfallen, um als erstattungsfähig zu gelten. Kosten, die außerhalb der Arbeitszeit entstehen und nicht beruflich bedingt sind, müssen von den Reisenden selbst getragen werden.

Was ist der Unterschied zwischen Reisekosten und Spesen? 

Reisekosten ist der Oberbegriff für alle Kosten, die durch eine Geschäftsreise entstehen (Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Nebenkosten). Für Spesen gibt es keine eindeutige Definition: Manchmal wird der Begriff synonym zu Reisekosten verwendet, in anderen Quellen beschreibt er nur den Verpflegungsmehraufwand. 

Im allgemeinen Sprachgebrauch beziehen sich die beiden Begriffe in der Regel auf dasselbe: die Ausgaben im Rahmen einer Dienstreise. Deshalb verwenden wir die beiden Begriffe ebenfalls synonym.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, Spesen zu bezahlen?  

Nein, Arbeitgeber sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Angestellten die Auslagen zu erstatten. 

Sollte das Unternehmen es ablehnen, die Reisekosten zu übernehmen, können Arbeitnehmende ihre Ausgaben in der nächsten Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Das Finanzamt zahlt dann den Pauschalbetrag nicht zurück, sondern verrechnet ihn mit dem zu versteuernden Einkommen. Das verringert die Steuerlast für die Arbeitnehmenden. 

Übrigens können nicht nur Angestellte, sondern auch Selbstständige Reisekosten steuerlich geltend machen. Im Artikel „Reisekostenabrechnung für Selbstständige und Freelancer“ erfahren Sie, wie das geht.

Holen Sie sich den Booster für Ihre Business Trips!

Wissen Sie, wie effizient das Travel Management in Ihrem Unternehmen ist? Laden Sie sich unsere kostenlose Checkliste herunter und finden Sie's heraus!
Zur Demo

Was ist eine Reisekostenabrechnung?

Eine Reisekostenabrechnung ist eine Aufschlüsselung der Kosten, die durch eine Geschäftsreise entstanden sind. Sie bietet einen Überblick über die Gesamtkosten einer Reise und ist daher ein wichtiges Instrument des Controllings. Die Reisekostenabrechnung dient der Personalabteilung auch als Basis für die Lohnabrechnung der Mitarbeiter.

Was steht in einer Reisekostenabrechnung?

Eine Reisekostenabrechnung sollte mindestens die folgenden Informationen enthalten: 

  • Allgemeine Angaben: Name, Datum, Dauer und Zweck der Reise, Reiseziel
  • Aufführung aller Kosten: Transport, Übernachtung, Verpflegungsmehraufwand, Nebenkosten
  • Belege für die angeführten Kosten

Es gibt keine formellen oder gesetzlichen Richtlinien für Reisekostenabrechnungen. Im Prinzip reicht eine formlose Auflistung, entweder handschriftlich oder digital. Am einfachsten lässt sich die Abrechnung digital mit einer Reisemanagement-Software erledigen.

Wie läuft die Erstattung von Reisekosten ab?

Kurzer Hinweis: Wie Reisekosten gehandhabt werden, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Der folgende Ablauf ist daher nur als grobe Orientierung zu verstehen. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den Reiserichtlinien Ihres Unternehmens oder wenden Sie sich an Ihre Vorgesetzten oder die Buchhaltung. 

  1. Während der Reise: Mitarbeitende sammeln alle Belege und Quittungen und bewahren sie sicher auf. 
  2. Nach der Reise: Die Mitarbeitenden erstellen die Reisekostenabrechnung, die die Ausgaben detailliert auflisten, inkl. Reisedauer und -ort. Je nach System des Unternehmens erfolgt die Abrechnung entweder manuell auf Papier oder digital über entsprechende Tools. Nicht vergessen, alle Belege (im Original) anzuhängen.
  3. Prüfung: In der Regel wird die Abrechnung von den jeweiligen Vorgesetzten und der Buchhaltungsabteilung geprüft. Sind alle Angaben mit den internen Reiserichtlinien sowie steuerlichen Belangen konform, wird die Auszahlung genehmigt und freigegeben. 
  4. Auszahlung: Das Geld wird auf das Konto der Mitarbeitenden ausbezahlt.
  5. Buchung: Die erstatteten Kosten werden erfasst und in den Finanzberichten des Unternehmens verbucht. 

Welche Fristen gelten für die Reisekostenabrechnung? 

Es gibt keine einheitliche Frist, in der Reisekosten eingereicht und ausbezahlt werden müssen. Das Gesetz sieht eine Verjährungsfrist von drei Jahren vor (§ 195 BGB). In der Praxis jedoch legt der Arbeitgeber meist selbst eine kürzere Frist fest (darf nicht kürzer als drei Monate sein). Diese steht in der Regel in den unternehmensinternen Reiserichtlinien oder im Arbeitsvertrag und darf. Wichtig ist: Die unternehmensinterne Regelung hat Vorrang vor der gesetzlichen Frist. 

Ein Beispiel: Steht in den Reiserichtlinien des Unternehmens, dass Reisekosten innerhalb von sechs Monaten eingereicht werden müssen, dann gilt diese Frist. Wer also nach einem Jahr alte Belege findet und einreichen möchte, wird leider Pech haben: Die unternehmensinternen Regelungen gelten vorrangig, sodass die gesetzliche Frist von drei Jahren in diesem Fall nicht greift.

Es lohnt sich also, Reisekosten immer zeitnah einzureichen: Wenn Arbeitnehmende ihre Reisekostenabrechnung nicht innerhalb dieser vom Arbeitgeber genannten Frist einreichen, bekommen sie möglicherweise ihr Geld nicht zurückerstattet.

Was sind die Vorteile eines Reisekostenmanagements? 

Mit einem gut durchdachten Reisekostenmanagement minimieren Unternehmen ihre Reisekosten, vereinheitlichen Prozessen und gewährleisten gleichzeitig Sicherheit und Komfort ihrer Reisenden. 

Es gibt aber noch weitere Gründe: 

  • Transparente Kostenkontrolle: Unternehmen behalten den Überblick über ihre Reiseausgaben und können Einsparpotenziale erkennen. Mit einer Reiserichtlinie können Unternehmen zudem unnötige oder überhöhte Ausgaben vermeiden. 
  • Weniger Verwaltungsaufwand: Reisekostenmanagement-Systeme automatisieren viele Schritte, wie das Einreichen von Belegen und das Erstellen von Berichten. Dies reduziert den administrativen Aufwand für die Mitarbeitenden erheblich.
  • Compliance gewährleisten: Unternehmen können steuerliche und rechtliche Vorgaben (z. B. Einkommensteuergesetz oder Bundesreisekostengesetz), aber auch unternehmensinterne Reiserichtlinien problemlos einhalten.
  • Zufriedenheit der Mitarbeitenden verbessern: Mit einem guten Reisekostenmanagement sorgen Sie dafür, dass Auslagen schnell und unkompliziert erstattet werden. So müssen Mitarbeitende nicht lange auf ihr Geld warten. Das reduziert finanzielle Belastungen und stärkt das Vertrauen in den Arbeitgeber. 

Digitalisieren Sie Ihr Reisekostenmanagement mit Lanes & Planes 

Mit Lanes & Planes erledigen Sie Ihr komplettes Reisemanagement digital, von der Buchung bis zur Kostenrückerstattung: Dank integriertem Spesenmanagement scannen Sie Ihre Belege per App ein und laden sie für eine schnelle Abrechnung hoch. Papierchaos gehört der Vergangenheit an. 

Vereinbaren Sie noch heute Ihre persönliche Demo und erleben Sie den Unterschied!

Wir haben mehr: Artikel, die Sie auch interessieren könnten

arrow_forward
arrow_forward

Let’s talk. Lernen Sie unsere Lösung kennen.

Lassen Sie uns in einer persönlichen Web-Demo besprechen, wie wir Sie am besten unterstützen können.
Sonja Frohnhöfer - Lanes & Planes
Sonja Frohnhöfer
Sales
errorHmm, da ist wohl etwas schiefgelaufen. Versuchen Sie es später erneut.