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Verwirrung bei Umsetzung von Einreise- und Quarantänebestimmungen

[STAND 28.01.2021] Die Regierungen Europas ändern derzeit fast im Tagesrhythmus die Verordnungen zur Einreise und die danach nötigen Quarantänemaßnahmen. Kein Wunder, dass bei den Reisenden Verwirrung herrscht. Doch nicht nur hier mangelt es an Informationen, auch die Exekutive, das Bodenpersonal an den Flughäfen oder die Grenzkontrolleure haben oft falsche oder ungenügend Informationen über die aktuell geltenden Bestimmungen.
Verwirrung bei Umsetzung von Einreise- und Quarantänebestimmungen

Durch das Chaos sind Reisende oft auf sich allein gestellt und erhalten bei Ankunft teils falsche Anordnungen. Das macht es nicht minder leicht sich zurechtzufinden und die notwendigen Schritte für den regulären Aufenthalt im Ausland zu unternehmen.

Was Sie tun können, um in Zeiten von Corona sicher zu reisen und über sämtliche Einreise- und Quarantänebestimmungen Bescheid zu wissen, haben wir hier für Sie zusammengetragen.

Unzureichende Kontrollen und Überforderung des Bodenpersonals

Immer öfter sickern Berichte von Reisenden an die Öffentlichkeit, in denen von chaotischen Zuständen an Flughäfen und Grenzen, sowie verweigerter Einreise die Rede ist.

Vorgegebene Kontrollen werden oft nur stichprobenartig oder anhand falscher Informationen durchgeführt. So werden Geschäftsreisende aufgefordert eine Einreiseanmeldung vorzulegen, die in ihrem Falle jedoch nicht verpflichtend ist. Andererseits werden privat Reisende nicht kontrolliert.

Der Maßnahmenkatalog ist bereits so umfangreich, dass es für Kontrolleure, Beamte und das Groundstaff am Flughafen gänzlich unmöglich ist, alles nach Vorgaben umzusetzen. Dementsprechend kommt es immer wieder zu Diskussionen und Verzögerungen bei der Einreise.

Tipp: Wir empfehlen jedem Reisenden, auch wenn er aufgrund der Ausnahmeregelungen gewisse Vorgaben nicht erfüllen muss, sämtliche Dokumente und auch die Einreiseanmeldung ausgefüllt und ausgedruckt mit sich zu führen.

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Corona-Verordnungen für Reisen 

Bereits einige Tage vor Reiseantritt und auch direkt davor ist es notwendig die aktuellen Bestimmungen in den Einreise- und Quarantäneverordnungen des jeweiligen Landes nachzulesen. In vielen Teilen Europas haben die jeweiligen Bundesländer oder Kantone zum Teil eigene, von den allgemeinen Verordnungen, abweichende Bestimmungen.

Viele Länder haben teils unterschiedliche Maßnahmen gesetzt und Vorschriften erlassen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.

Hierzu zählt neben den Vorgaben zur Einreise etwa auch welche Art von Masken erlaubt sind, denn nicht jede Gesichtsbedeckung bietet ausreichend Schutz vor der Übertragung von Viren und ist im Zielreiseland genehmigt.

Es gibt also vieles zu berücksichtigen, um für die Reise ins In- oder Ausland gewappnet zu sein.

Umfangreiche Informationen finden sich auf der Seite des Auswärtigen Amtes. Für Reisen innerhalb Deutschlands sind die jeweiligen Bestimmungen auf den Seiten der einzelnen Bundesländer aufgeführt.

IATA-Bestimmungen als Entscheidungsgrundlage

Welche Vorgaben gelten denn nun an Flughafen und während des Fluges?

Der internationale Dachverband der Fluggesellschaften IATA (International Air Transport Association) hat Bestimmungen herausgegeben, die als Entscheidungsgrundlage für das Bodenpersonal herangezogen werden. Die Mitarbeiter der Airlines können rein theoretisch die Mitnahme verweigern, wenn gewisse Voraussetzungen seitens der Passagiere nicht erfüllt werden.

Dies kommt vor allem in der jetzigen Situation zum Tragen, da sich aufgrund der Vorgaben zur Beförderung viele offene Fragen ergeben. Generell gibt es allgemein gültige Bestimmungen, die jedoch von den einzelnen Fluglinien erweitert und individuell umgesetzt werden können.

Ein gutes Beispiel ist der Mund-Nasen-Schutz, welcher laut der Leitlinie der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) dringend empfohlen wird. Für die Besatzungsmitglieder ist sie verpflichtend, während die Passagiere lediglich dazu aufgefordert werden diese zu tragen.

Die Airlines können aufgrund dieser Empfehlung jedoch die Passagiere dazu verpflichten, während des Fluges eine geeignete Gesichtsbedeckung zu tragen. Sobald der Reisende ein Flugticket der Airline kauft, stimmt er den damit verbundenen Auflagen und Bestimmungen zu. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Mitnahme verweigert werden.

Die Lufthansa plant zudem einen Antigen-Schnelltest, welchen zukünftig alle Passagiere noch vor Abflug durchführen lassen müssen. Diese Maßnahme soll dem internationalen Flugverkehr wieder einen Aufschwung bescheren.

Der internationale Airline-Verband unterstützt diese Maßnahme und fordert nun auch eine allgemeine Testpflicht vor Abflug, sodass Passagiere in Zukunft wieder angst- und sorglos reisen können.

Kann nach Ankunft am Flughafen dennoch die Einreise verweigert werden?

Hier muss mit einem klaren “Ja” geantwortet werden.

Denn auch, wenn die Airline Passagiere mitnimmt und zum Zielflughafen befördert, gilt das noch nicht als Einreise. Diese obliegt der Behörde, der Grenzkontrolle und der Polizei.

Reisende müssen also bereits vor Reiseantritt alle notwendigen Informationen bei der jeweiligen Fluglinie, den Behörden bezüglich der Einreisebestimmungen und gegebenenfalls geeigneten Institutionen für notwendige Tests einholen.

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Hier ist vor allem darauf zu achten, die Bestimmungen des Zielreiseortes nachzulesen und nicht nur die des Reiselandes. Denn am Ankunftsort können eventuell andere Verordnungen gelten als im restlichen Land. In Deutschland etwa gelten die Bundesverordnungen lediglich als Vorschläge für die jeweiligen Länderverordnungen. So hat jedes Bundesland voneinander abweichende und zum Teil striktere Bestimmungen.

Wann muss eine Einreiseanmeldung ausgefüllt werden

Grundsätzlich muss die Einreiseanmeldung von jedem Reisenden ausgefüllt und mitgeführt werden, der sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat.

Die darin angeführten Kontaktdaten und der Aufenthaltsort dienen der zuständigen Gesundheitsbehörde dazu die Quarantänemaßnahmen leichter nachvollziehen und gegebenenfalls auch kontrollieren zu können.

Doch auch hier gibt es zahlreiche Ausnahmen, die je nach Bundesland und Risikogebiet variieren.

Im Zweifelsfall empfiehlt sich jedoch immer das Ausfüllen der Einreiseanmeldung.

Regeln für Reisende aus „roten Zonen“

Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen möchte, hat gewisse Auflagen zu erfüllen. In erster Linie gilt die Einreiseanmeldung und die sofortige 10-tägige Isolation als verpflichtend.

Außerdem gilt derzeit bundesweit eine Testpflicht nach einer Rückkehr aus einem Risikogebiet. Dazu müssen Sie bis spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass Sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Bei Einreisen aus einem Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet wird der Test bereits vor der Einreise verlangt. Dieser darf nicht früher als 48 Stunden vor der Einreise gemacht worden sein.

Bereits vor der Einreise durchgeführte Tests müssen vom Robert-Koch-Institut definierte Kriterien erfüllen und dürfen bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein.

Beim Auftreten von typischen COVID-19-Symptomen, wie Atemnot, Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust ist in jedem Fall umgehend das zuständige Gesundheitsamt zu informieren.

Einreise mit Auto, Bus oder Zug

Auch hier gelten die zuvor genannten Bestimmungen. Zwingend erforderlich ist ebenfalls die digitale Einreiseanmeldung, welche von den Beförderern und auch den Behörden stichprobenartig kontrolliert werden kann. Die hinterlegten Daten der Einreiseanmeldung werden automatisch an das Gesundheitsamt weitergeleitet.

Außerdem sollte man bei der Reise die derzeit geltenden Hygienemaßnahmen wie das Tragen einer medizinischen Maske in der Bahn und beim Flug (ab Februar 2021) befolgen.

Testmöglichkeiten vor Reiseantritt und nach der Einreise

Wer bereits bei Einreise nach Deutschland ein negatives Testergebnis vorweisen möchte, muss am jeweiligen Aufenthaltsort einen Test durchführen lassen. Hierfür gibt es in den meisten Ländern die Möglichkeit für Schnelltests, sodass rechtzeitig vor Reiseantritt noch das Testergebnis bekannt ist.

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Nach der Einreise in Deutschland kann an verschiedenen Teststellen oder bei niedergelassenen Hausärzten ein Corona-Test durchgeführt werden. Testcenter finden sich auch an den meisten Flughäfen und Häfen in ganz Deutschland.

Ausnahmen von der Testpflicht bei der Einreise nach Deutschland

Grundsätzlich gilt bei der Einreise nach Deutschland eine Testpflicht.

Derzeit gelten folgende aber auch folgende grundsätzliche Ausnahmeregeln von der Testpflicht bei der Einreise aus einem Risikogebiet:

  • Personen, die für weniger als 72 Stunden einreisen und die einen Verwandten ersten Grades besuchen
  • Berufstätige, die für die Aufrechterhaltung des Gesundheitswesen dringend notwendig sind (Bestätigung des Arbeitgebers ist gefordert)
  • Personen, die beruflich Personen, Waren und Güter transportieren
  • Grenzpendler und Pendler, die für Studium oder Ausbildung einreisen, benötigen nur einmal die Woche einen Test (Stand: 25.01.2021)

Dazu der Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet gilt derzeit nur eine Ausnahme:

  • Personen, die beruflich Waren, Personen und Güter transportieren, wenn sie sich dort weniger als 72 Stunden aufgehalten haben

Dienstreisenden wird empfohlen, eine Arbeitgeberbescheinigung zum Nachweis über die zwingende Dienstreise mitzuführen, um Sie unter Umständen bei der Unterkunft oder beim Reisen während einer Ausgangssperre vorzulegen. Eine wiederverwendbare Mustervorlage einer Arbeitgeberbescheinigung haben wir Ihnen hier gratis zur Verfügung gestellt.

Missverständnisse bereits im Vorfeld vermeiden

Am Besten haben Sie alle notwendigen Dokumente und Nachweise griffbereit, um bei Bedarf die Notwendigkeit der Reise oder die Erlaubnis zur Einreise vorweisen zu können.

Ein Ausdruck oder der Link zur derzeit geltenden Verordnung kann ebenfalls hilfreich sein. Es ist nie auszuschließen, dass auch die Exekutive nicht am aktuellen Stand der Dinge ist.

Sichern Sie sich laufend aktuelle Informationen rund um die derzeit geltenden Reisebestimmungen und abonnieren Sie unsere wöchentlichen Reiseupdates per E-Mail.

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