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Lanes & Planes bekennt sich zu einer sozial, ökologisch und ethisch verantwortungsvollen Unternehmensführung. Die Grundsätze für unser eigenes Handeln sind in unserem Verhaltenskodex definiert.
Lanes & Planes legt besonderen Wert auf die Achtung der Menschenrechte, die Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsstandards, den Schutz der Umwelt sowie auf integres und verantwortungsvolles Handeln. Daher dulden wir keinerlei unethisches Geschäftsgebaren wie z.B. Korruption, Bestechung, Zwangs- oder Kinderarbeit sowie Verstöße gegen Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards. Auch bei unseren Mitarbeitenden setzen wir voraus, dass diese Grundsätze beachtet und in die Unternehmenskultur integriert werden.
Wir wollen auch unsere Geschäftsbeziehungen auf diesen Werten aufbauen und erwarten, dass unsere Lieferanten sie nach Maßgabe dieses Lieferantenkodex mit uns teilen. Der Lieferantenkodex legt wertebasierte Mindeststandards für unsere Lieferanten, deren Mitarbeitenden und Unterauftragnehmern fest und soll gewährleisten, dass unsere Lieferanten für Waren und Dienstleistungen die aufgeführten Standards in unserer Lieferkette einhalten.
Langfristige Partnerschaften gehen wir ausschließlich mit Lieferanten ein, die unsere Werte teilen und Nachhaltigkeit eben so als zentralen Maßstab betrachten wie wir. Wir wählen daher unsere Lieferanten nicht nur nach wirtschaftlichen Kriterien aus, sondern berücksichtigen neben Qualität auch Sozialstandards und Nachhaltigkeit. Wir erwarten von unseren Lieferanten zudem, dass sie sich darum bemühen, ihre Unterauftragnehmer vertraglich zur Einhaltung der aufgeführten Standards und Regelungen zu verpflichten.
Lanes & Planes erwartet von ihren Lieferanten, dass sie die geltenden Gesetze und Vorschriften der Länder einhalten, in denen sie Produkte oder Dienstleistungen beziehen, herstellen, anbieten oder liefern. Sie sollen ihr Handeln an den internationalen Regelungen ausrichten, die sich in diesem Lieferantenkodex widerspiegeln; er ersetzt nicht lokale Gesetzgebungen, denen die Lieferanten ebenfalls unterliegen, und setzt diese auch nicht außer Kraft.
Dieser Lieferantenkodex stützt sich auf nationale und internationale Gesetze, Vorschriften und Übereinkommen u.a. das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), nach dem wir über zahlreiche unserer Kunden mittelbar verpflichtet sind, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie die EU-Verordnung über Konfliktmaterialien.

2 Soziale Verantwortung
Lanes & Planes setzt voraus, dass ihre Lieferanten die international anerkannten Menschenrechte sowie Arbeits- und Sozialstandards der ILO respektieren und deren Schutz aktiv unterstützen. Dies gilt sowohl in ihrem eigenen Geschäftsbereich als auch in ihrer Lieferkette.
Lieferanten der Lanes & Planes dürfen keine Form von (moderner) Sklaverei, Leibeigenschaft, Zwangs- oder Pflichtarbeit sowie Menschenhandel und keine vergleichbaren Formen der Ausbeutung, Unterdrückung oder Erniedrigung einsetzen oder dulden (ILO-Konventionen 29 und 105). Sie müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden die Arbeit freiwillig verrichten. Außerdem darf keine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften, wie etwa psychische Härte, sexuelle Belästigung und Erniedrigung stattfinden. Die Beauftragung oder Nutzung von Sicherheitskräften ist zu unterlassen, wenn beim Einsatz Personen unmenschlich oder erniedrigend behandelt oder verletzt werden oder die Vereinigungsfreiheit beeinträchtigt wird. Unsere Lieferanten sollen aktiv für die Beseitigung jeglicher Form von Zwangsarbeit und Sklaverei eintreten.

Lieferanten der Lanes & Planes dürfen sich keiner Kinderarbeit bedienen, insbesondere nicht der schlimmsten Formen von Kinderarbeit (ILO-Konventionen 138 und 182). Sie sollen aktiv für die Beseitigung von Kinderarbeit eintreten. In keiner Phase der Produktion darf Kinderarbeit eingesetzt werden. Die Lieferanten sind aufgefordert, sich an die Empfehlung aus den ILO-Konventionen zum Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern zu halten. Demnach soll das Alter nicht geringer sein als das Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die allgemeine Schulpflicht endet und in jedem Fall nicht unter 15 Jahre. Wenn Kinder bei der Arbeit angetroffen werden, hat der Lieferant die Maßnahmen zu dokumentieren, die zu ergreifen sind, um Abhilfe zu schaffen und den Kindern den Besuch einer Schule zu ermöglichen. Junge Arbeitnehmer unter 18 Jahren dürfen nicht für Arbeiten eingesetzt werden, die schädlich für die Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit von Kindern sind. Besondere Schutzvorschriften sind einzuhalten.
Unsere Lieferanten müssen ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld gewährleisten und sich an die geltenden Gesetze des jeweiligen Arbeitsortes halten (ILO-Konventionen 155, 164 und 187). Der Durch Aufbau und Anwendung angemessener Arbeitssicherheitssysteme werden notwendige Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können, getroffen. Übermäßige körperliche oder geistige Ermüdung sind durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Zudem werden die Beschäftigten regelmäßig über geltende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsnormen sowie Maßnahmen informiert und geschult. Den Mitarbeitenden wird der Zugang zu Trinkwasser in ausreichender Menge ermöglicht sowie der Zugang zu sauberen sanitären Einrichtungen. Die Arbeitszeiten müssen den geltenden Gesetzen oder den Branchenstandards entsprechen (ILO-Konventionen 1 und 14).

Lanes & Planes erwartet von ihren Lieferanten, dass sie die Vereinigungsfreiheit achten, also das Recht Arbeitnehmervertretungen zu bilden und das Recht auf Kollektivverhandlungen, und sich für deren Anerkennung einsetzen (ILO-Konventionen 87 und 98). Der Lieferant muss ausschließen, dass Sicherheitskräfte zur Beeinträchtigung der Vereinigungsfreiheit eingesetzt werden. Wir ermutigen Lieferanten, für den Umgang mit internen Konflikten und Beschwerden über die Arbeitsbedingungen den konstruktiven und transparenten Dialog zwischen Mitarbeitenden, deren Vertretung und dem Management zu fördern.
Lanes & Planes erwartet von ihren Lieferanten die Förderung eines diskriminierungsfreien und respektvollen Arbeitsumfelds, in dem alle Mitarbeitenden gleich behandelt werden, unabhängig von nationaler, ethnischer oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Gesundheitsstatus, sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung. Belästigung jeglicher Art tolerieren wir nicht (ILO-Konventionen 100 und 111). Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen sind zu respektieren.
Lanes & Planes erwartet von ihren Lieferanten, dass sie ihren Beschäftigten rechtzeitig angemessene und faire Löhne nach dem Grundsatz des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit zahlen - mindestens jedoch den nach dem anwendbaren Recht festgelegten Mindestlohn oder den branchenüblichen Mindeststandards, je nachdem, welcher Betrag höher ist (ILO-Konventionen 26 und 131). Soweit das Entgelt nicht ausreicht, die Kosten des gewöhnlichen Lebensunterhalts zu decken und ein Mindestmaß an Rücklagen zu bilden, ist der Lieferant verpflichtet, das Entgelt entsprechend zu erhöhen. Den Arbeitnehmern sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zu gewähren. Lohnabzüge als Strafmaßnahmen sind nicht zulässig.
Der Lieferant hat sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer klare, detaillierte und regelmäßige schriftliche Informationen über die Zusammensetzung ihres Entgelts erhalten.
Die Lieferanten dürfen nicht gegen Rechte auf Land, Wälder oder Gewässer entziehen, deren Nutzung die Lebensgrundlage von Personen sichert (§ 2 (2) Nr. 9 und 10 LkSG). Schädliche Bodenveränderungen, Gewässer- und Luftverunreinigungen, Lärmemissionen sowie übermäßigen Wasserverbrauch sind zu unterlassen, wenn dies die Gesundheit von Personen schädigt, die natürlichen Grundlagen zur Produktion von Nahrung erheblich beeinträchtigt oder den Zugang von Personen zu einwandfreiem Trinkwasser oder Sanitäranlagen verhindert.

Für Lanes & Planes ist eine verantwortungsvolle Mineralienbeschaffung wichtig. Daher soll deren Gebrauch, die Quelle und die Herkunft in unserer Lieferkette nachvollziehbar sein. Um den Einsatz von Rohstoffen zu vermeiden, die direkt oder indirekt bewaffnete Gruppen finanzieren oder Menschenrechte verletzen, arbeiten wir eng mit unseren direkten Lieferanten zusammen. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie bei der Beschaffung von Mineralien gemäß der EU-Verordnung Konfliktmineralien vorgehen.
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3 Ökologische Verantwortung
Wir erwarten, dass sich auch unsere Lieferanten laufend bemühen, die negativen Umweltauswirkungen ihres Handelns zu erkennen und zu minimieren und einen aktiven Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Verantwortung für Umwelt- und Klimaschutz bedeutet für Lanes & Planes einen umsichtigen und effizienten Umgang mit Ressourcen. Unsere Lieferanten sollen ihre Produkte und Dienstleistungen so entwickeln, produzieren und liefern, dass der Verbrauch natürlicher Ressourcen sowie die Mengen von Abfällen, Abwässern und Abgasen und anderen negativen Umwelteinflüssen minimiert oder vermieden werden. Dies betrifft deren Roh- und Grundstoffe, ihre Herstellung, (Wieder-)Verwendung, Verwertung und Entsorgung.
Lanes & Planes ist es besonders wichtig, dass ihre Lieferanten sie in ihren Bestrebungen nach Klimaschutz, Minimierung von schädlichen Klimawirkungen und Begrenzung der Erderwärmung unterstützen. Daher ermutigt sie ihre Lieferanten ebenfalls zu eigenen Klimaschutzzielen. Dazu gehört auch die Schaffung von Transparenz über die eigenen Emissionen sowie die der vor- und nachgelagerten Lieferkette. Sie sollen sich entsprechende Ziele setzen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um Treibhausgasemissionen zu vermeiden, zu reduzieren und unvermeidbare Emissionen zu kompensieren.
Die Lieferanten müssen alle für sie an ihrem Betriebsstandort geltenden nationalen und internationalen Umweltstandards und -gesetze einhalten. Lanes & Planes erwartet zudem von ihren Lieferanten, dass sie schädliche Bodenveränderung, Gewässer- und Luftverunreinigung, schädliche Lärmemissionen oder übermäßigen Wasserverbrauch unterlassen, welche die natürlichen Grundlagen zum Erhalt und der Produktion von Nahrung erheblich beeinträchtigen, einer Person den Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser verwehren, einer Person den Zugang zu Sanitäranlagen erschweren oder nicht ermöglichen, oder die Gesundheit einer Person schädigen.

Lanes & Planes ist sich der Risiken für Betroffene beim Einsatz gefährlicher Stoffe, Chemikalien und Substanzen bewusst. Lanes & Planes erwartet daher von ihren Lieferanten, dass sie Verfahren anwenden, die Umwelt- sowie Gesundheits- und Sicherheitsaspekte berücksichtigen. Daher müssen die Lieferanten, sofern sie diese Stoffe einsetzen, gemäß den geltenden Vorschriften kennzeichnen und gewährleisten, dass sie nicht nur sicher gehandhabt, transportiert gelagert werden, sondern auch sachgerecht wiederverwendet, wiederverwertet oder entsorgt werden können (vgl. Minimata Übereinkommen über die Verwendung von Quecksilber, Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe und Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihre Entsorgung).

4 Ethisches Geschäftsverhalten
Lieferanten der Lanes & Planes müssen ihre Geschäfte auf ethische Weise führen. Insbesondere sollen sie niemals – weder direkt noch über Dritte – eine persönliche oder unangemessene Vergünstigung mit dem Ziel anbieten oder versprechen, einen Vorteil zu erlangen. Sie akzeptieren eine solche Vergünstigung auch nicht als Gegenleistung für eine Bevorzugung eines Dritten. Lanes & Planes erwartet von ihren Lieferanten, dass sie bei ihren Geschäftsaktivitäten gegen Korruption in all ihren Formen, einschließlich Erpressung und Bestechung, sowie gegen Geldwäsche eintreten und diese Handlungen ausdrücklich verbieten. Lieferanten der Lanes & Planes sind faire Wettbewerber und halten sich an alle geltenden Kartellgesetze.
Lanes & Planes erwartet von ihren Lieferanten die Erfüllung aller gesetzlichen, vertraglichen und behördlichen Anforderungen an den Datenschutz und die Informationssicherheit, wie z.B. die Umsetzung angemessener Datenschutz-Maßnahmen. Insbesondere gehen wir davon aus, dass bei technischen Einrichtungen und Anwendungen der Datenschutz bereits bei der Gestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen sichergestellt ist ("privacy by design"). Dies betrifft vor allem den Schutz personenbezogener Daten.
Darüber hinaus schützt der Lieferanten alle vertraulichen Informationen sowie das geistige Eigentum von Lanes & Planes und ihren Geschäftspartnern. Technologie- und Know-how-Transfer haben so zu erfolgen, dass die vertraulichen Informationen und die geistigen Eigentumsrechte geschützt sind.

Lanes & Planes ermutigt alle Lieferanten, ein adäquates Melde- und Kontrollsystem für den Schutz von Menschenrechten, Arbeits- und Sozialstandards sowie Klima- und Umweltschutz einzurichten, um Risiken und Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich in ihrer Lieferkette angemessen erheben, bewerten, beheben und verhindern zu können. Es liegt in der Verantwortung der Lieferanten, ihre Mitarbeitenden und Unterauftragnehmer entsprechend zu schulen, auf welchem Wege Verletzungen gegen den Lieferantenkodex gemeldet werden können. Das Verfahren muss für diese Personen unter Wahrung der Vertraulichkeit der Identität und wirksamen Schutz vor Benachteiligungen zugänglich sein.

Lieferanten sollen den Schutz von Menschenrechten, Arbeits- und Sozialstandards, Klima und Umwelt, integres Handeln angemessen in ihren eigenen Lieferketten adressieren und sicherstellen.
Lanes & Planes behält sich vor, Auskünfte und Nachweise von ihren Lieferanten über die Einhaltung der Menschenrechte, der Arbeits- und Sozialstandards, des Klima- und Umweltschutzes, eines ethischen Geschäftsgebarens sowie vereinbarter Qualitätsstandards zu verlangen.
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie Risiken innerhalb ihrer Lieferketten identifizieren und angemessene Maßnahmen gegen diese Risiken ergreifen. Im Falle eines Verdachtes auf Verstöße sowie zur Absicherung von Lieferketten mit erhöhten Risiken haben uns die Lieferanten zeitnah über die identifizierten Verstöße und Risiken sowie die ergriffenen Maßnahmen informieren und unverzüglich die erforderliche Abhilfe zu schaffen. Ist eine Abhilfe nicht in absehbarer Zeit möglich, so hat uns dies der Lieferant unverzüglich anzuzeigen und gemeinsam mit uns ein Konzept mit Zeitplan zur Beendigung oder Minimierung des Verstoßes zu erstellen und umzusetzen. Für den Fall, dass die Erwartungen von Lanes & Planes nicht erfüllt werden, werden wir die Fortführung der Geschäftsbeziehung hinterfragen und diese gegebenenfalls beenden.
5 Referenzen
- Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
normlex.ilo.org/dyn/nrmlx_en/f?p=NORMLEXPUB:12000:0::NO::: - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
www.gesetze-im-internet.de/lksg/index.html#BJNR295910021BJNE000101000 - Verordnung (EU) 2017/821 über Konfliktmineralien
eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L:2017:130:TOC - UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
www.globalcompact.de/mediathek/publikationen/publikation/un-leitprinzipien-fuer-wirtschaft-menschenrechte-de-engl - Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe
www.pops.int/TheConvention/Overview/TextoftheConvention/tabid/2232/Default.aspx - Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihre Entsorgung
www.basel.int/TheConvention/Overview/TextoftheConvention/tabid/1275/Default.aspx - Minamata Übereinkommen zu Quecksilber
minamataconvention.org/en/documents/minamata-convention-mercury-text-and-annexes - Pariser Klimaschutzabkommen
treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=XXVII-7-d&chapter=27&clang=_en
