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Corona Updates – Infos und Empfehlungen zur aktuellen Reisesituation

[STAND: 10.08.2020] Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Noch immer gibt es weltweit starke Einschränkungen, vor allem im Bezug auf das Reisen. Wann ein Leben, wie vor dem Ausbruch des Covid-19-Virus wieder möglich sein wird und wie sich die Pandemie auf das zukünftige Reisen auswirken wird, ist derzeit noch nicht absehbar.
Corona Updates – Infos und Empfehlungen zur aktuellen Reisesituation

[STAND: 10.08.2020 – aktuelle Corona-News im Corona Information Center]

Seit dem neuerlichen Anstieg der Infektionen setzen einige Länder auf immer restriktivere Maßnahmen und weiten die Schutzmaßnahmen kontinuierlich aus.

Touristische Reisen nur wenn es unbedingt sein muss – Aktuelle Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes

Die Einstufung von Risikogebieten hat abgenommen und viele Reisewarnungen wurden aufgehoben. Doch was bedeutet das für Reisende und welche Unterschiede gibt es zwischen einem Reisehinweis, einer Reisewarnung und einem Risikogebiet?

Reise- oder Sicherheitshinweis

Reisehinweise enthalten relevante Informationen über die aktuelle Lage im Zielland, den derzeitigen Einreisebestimmungen und sonstige Hinweise, sodass der Reisende für sich selbst die Gefahr besser einschätzen kann. Meist wird bei Vorliegen von Informationen über mögliche Gefahren von einer Einreise in das betreffende Gebiet abgeraten.

Reisewarnung

Besteht eine direkte Gefahr für Reisende, werden Reisewarnungen ausgesprochen. Dies kann für ein ganzes Land oder nur bestimmte Regionen betreffen. Besteht eine Reisewarnung, werden in der Regel Personen, die bereits vor Ort sind aufgefordert die Rückreise anzutreten.

Risikogebiete

Unter bestimmten Voraussetzungen können Länder oder Teilgebiete zu einem Risikogebiet erklärt werden. Dies trifft in der Regel zu, wenn innerhalb der letzten sieben Tage mehr als 50 Corona-Neuinfektionen unter 100.000 Einwohner auftreten. Auch unzureichende Testkapazitäten und mangelnde Hygienevorschriften können ausschlaggebend sein, dass einzelne Länder als Risikogebiet eingestuft werden.

Derzeit gelten für Reiserückkehrer aus Risikogebieten strenge Auflagen. So muss seit 08. August 2020 ein Corona-Test gemacht werden. Zeigt dieser eine Infektion mit Covid-19-Erregern auf, müssen Einreisende in eine 14-tägige Quarantäne.

Die Liste der potenziellen Risikogebiete wird ständig aktualisiert und erweitert. Derzeit empfiehlt das Auswärtige Amt generell von nicht unbedingt notwendigen Reisen abzusehen. Die Reisewarnungen gelten weltweit vorerst bis mindestens 31. August 2020, ausgenommen sind hierbei folgende Gebiete:

  • Belgien 1
  • Bulgarien 1
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich 3
  • Irland 2
  • Italien
  • Niederlande
  • Griechenland
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen 4
  • Malta
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien 1
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien 1
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Republik Zypern 5
  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Schweiz
  • Großbritannien
  • Nordirland
  • Andorra
  • Monaco
  • San Marino
  • Vatikanstaat

1 Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: NEIN. Es besteht jedoch eine Warnung vor Reisen in einzelne Gemeinden und Bezirke.
2 Vor einer Einreise wird aufgrund von strikten Quarantänebestimmungen abgeraten.
3 Touristische Reisen in französische Überseegebiete sind nicht gestattet.
4 Quarantänepflicht nur bei Einreise über Polen.
5 Vor einer Reise in den türkischen Nordteil von Zypern wird aufgrund der strengen Quarantänebestimmungen abgeraten.

Dennoch sollten Reisende immer die aktuellen Zahlen der Neuinfektionen im Auge behalten und sich unmittelbar vor Reiseantritt nochmals genau über die aktuelle Lage informieren. Denn sobald 50 neue Infektionsfälle pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen gezählt werden, könnte eine Reisewarnung ausgesprochen werden. Dies gilt vor allem für Belgien, Bulgarien, Rumänien, Luxemburg und einzelne Regionen Spaniens.

Ein gültiges Flugticket ist keine Garantie für die Reise

Die Corona-Pandemie stellt uns vor eine zuvor noch nicht da gewesene Situation, das zeigt sich vor allem im Reisebereich. Denn auch ein gültiges Flugticket ist kein Garant für die Einreiseerlaubnis in das Zielland. Zusätzlich zu den aktuellen Einreisebestimmungen liegt es auch im Ermessen der Fluggesellschaft, ob die jeweilige Person befördert wird oder nicht. Doch auch am Ankunftsort kann die Einreise noch verweigert werden, etwa weil ein notwendiger Coronatest nicht vorhanden ist oder sich die Schutzmaßnahmen kurzfristig geändert haben.

Wir empfehlen daher, sich immer vor Reiseantritt über die aktuelle Lage am Reiseort zu informieren. Die aktuellen Reisewarnungen sind auf der Seite des Auswärtigen Amtes nachzulesen und bieten immer die aktuellsten Informationen zum derzeitigen Stand. Die wichtigsten News und Updates finden Sie auch in unserem Corona-Informationszentrum.

Airlines erweitern den Flugbetrieb

Nach der längeren Zwangspause und einem Notbetrieb nehmen die Fluggesellschaften den Flugbetrieb langsam wieder auf und erweitern stetig das Angebot. Zahlreiche Destinationen werden wieder angeflogen und Reisen wird wieder möglich.

Alle Airlines setzen dabei auf strikte Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen. So bieten zahlreiche Fluggesellschaften ihren Fluggästen einen kontaktlosen Check-in an. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz während der gesamten Flugdauer ist ebenso verpflichtend, wie das Einhalten der Abstandsregeln. Fluggästen, die diesen Anforderungen nicht nachkommen, kann die Mitnahme verweigert werden.

Austrian Airlines fliegt wieder mehr als 60 Städte weltweit an. Auch die Landeverbote aus den Risikogebieten Ägypten, Albanien, Bosnien, Bulgarien, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Großbritannien, Schweden und der Ukraine wurden mit August wieder aufgehoben und der Flugverkehr in und von diesen Ländern ist bis auf Weiteres wieder möglich.

Zudem ist ab September die Aufnahme weiterer Destinationen geplant.

Auch die Lufthansa hat ihr Angebot ausgeweitet und bringt Reisende unter Berücksichtigung der Einschränkungen einzelner Länder mittlerweile wieder auf alle fünf Kontinente. Zudem hat die Lufthansa hat einen Info Hub eingerichtet, der Reisende über die Einreisebedingungen am Zielort informiert.

Corona Updates - Infos und Empfehlungen 02
Airlines nehmen Flugbetrieb wieder auf

Corona Tests für Reiserückkehrer als Präventivmaßnahme

Seit dem 08.08.2020 müssen Reiserückkehrer aus Risikogebieten verpflichtend einen Covid-19-Test bei Einreise durchführen lassen. Wer dem nicht nachkommt, hat mit hohen Strafen zu rechnen.

Länger schon wurde über die Einführung von verpflichtenden Corona-Tests diskutiert. Seit letzter Woche ist es nun fix, Einreisende aus als Risikogebiet eingestuften Ländern, müssen einen negativen Coronatest nachweisen.

Die genaue Vorgehensweise und Regeln wurden vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt und kann in deren Ausschreibung nachgelesen werden.

Grundsätzlich muss ein negativer Covid-19-Test, der maximal 48 Stunden vor Einreise nach Deutschland in einem EU-Mitgliedstaat oder einem auf der Liste des Robert-Koch-Instituts aufgeführten Staates durchgeführt wurde, vorgelegt werden. Kann dieser Regelung nicht nachgekommen werden oder zeigt der Einreisende Covid-19-Symptome, hat sich dieser in eine 14-tägige Selbstisolation zu begeben.

Zudem muss das zuständige Gesundheitsamt über die Einreise informiert werden, welches die Absonderung überwacht. Die Liste mit den Gesundheitsämtern der Bundesrepublik ist hier ersichtlich.

USA

Besonders stark getroffen hat es die USA. Laut den aktuellen Zahlen der Johns Hopkins University wurden bisher mehr als 5 Mio. Infektionen in den Vereinigten Staaten gemeldet. Damit führt die USA die Liste der Infektionen mit rund einem Viertel aller weltweit bekannten Fälle an.

Bereits seit Mitte März wurde ein Einreiseverbot für jene Personen verhängt, die sich 2 Wochen vor der geplanten Einreise in die Vereinigten Staaten in einem Schengenstaat – darunter auch Deutschland – aufgehalten haben. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur amerikanische Staatsbürger, Greencard-Inhaber, Personen mit direkten Verwandten in den USA oder mit einem ständigen legalen Aufenthaltstitel in den USA. Darunter fallen auch Diplomaten oder Mitarbeiter amerikanischer Firmen.

Trotzdem sollten Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen informieren, um auf eventuelle Änderungen schnell reagieren zu können. Da auch innerhalb der USA unterschiedliche Vorschriften gelten, gibt das Centers for Disease Control and Prevention Informationen über die örtlichen Hinweise der lokalen Behörden.

Folgende Vorkehrungen sollten Unternehmen nun treffen

Nach wie vor sollten nicht notwendige Geschäftsreisen durch virtuelle Treffen ersetzt oder auf später verschoben werden. Dies trifft in erster Linie auf die Reise in Risikogebiete zu. Ist eine Dienstreise trotzdem unumgänglich, können bereits im Vorfeld diverse Sicherheitsmaßnahmen ergriffen und Vorkehrungen getroffen werden, um Reisenden die notwendige Sicherheit auf Dienstreisen zu bieten.

Unternehmen, die die firmeninternen Reiserichtlinien aufgrund der derzeitigen Situation bereits angepasst haben, wissen auf was sie zu achten haben. Hierbei darf allerdings die Fürsorgepflicht auf Dienstreisen dem Mitarbeiter gegenüber nicht außer Acht gelassen werden, denn diese sieht vor, dass der Arbeitgeber stets für die Sicherheit und die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu sorgen hat.

Dies kann vor allem bei Reisen in der jetzigen Zeit schwer sein. Daher sollten sich Unternehmen, die ihre Mitarbeiter auf Dienstreisen schicken stets über die aktuelle Lage am Zielort und die dort geltenden Vorschriften informieren.

Blog In Corona Travel Policy 01 11

Bildnachweis:
Pexels/Negative Space
Pixabay/MichaelGaida

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