logo

Planen Sie Ihre persönliche Web Demo

errorHmm, da ist wohl etwas schiefgelaufen. Versuchen Sie es später erneut.
Demo vereinbaren

Reisen in unsicheren Zeiten: Wie Travel Manager ein sicheres Reiserisikomanagement umsetzen

2026 zeigt uns, wie schwierig Planbarkeit im Travel Management sein kann. Der Konflikt im Nahen Osten führte dazu, dass Flüge gestrichen und Routen verlegt werden mussten. Reisende konnten ihre Trips nicht wie geplant antreten oder steckten im Ausland fest – und Unternehmen waren plötzlich gezwungen, ihre Reisestrategie zu überdenken.  Geopolitische Spannungen, Naturkatastrophen, Unfälle: Auf Geschäftsreisen […]
AImit KI generiert
27. Aug. 2026von Leyla Darwishin Compliance & Reporting

Buchen Sie Ihre persönliche Web Demo

Jetzt kostenlos testen

2026 zeigt uns, wie schwierig Planbarkeit im Travel Management sein kann. Der Konflikt im Nahen Osten führte dazu, dass Flüge gestrichen und Routen verlegt werden mussten. Reisende konnten ihre Trips nicht wie geplant antreten oder steckten im Ausland fest – und Unternehmen waren plötzlich gezwungen, ihre Reisestrategie zu überdenken. 

Geopolitische Spannungen, Naturkatastrophen, Unfälle: Auf Geschäftsreisen kann einiges Unvorhergesehenes passieren. Für viele Unternehmen stellt sich deshalb die Frage: Wie gut sind wir wirklich vorbereitet, wenn es ernst wird? 

Die Fürsorgepflicht verpflichtet Arbeitgeber dazu, ihre Mitarbeitenden keinen unnötigen Risiken auszusetzen und im Notfall Hilfe zu leisten – auch auf Geschäftsreisen. An diesem Punkt kommt das Reiserisikomanagement (Travel Risk Management) ins Spiel.

Was ist Reiserisikomanagement und warum ist es wichtig? 

Unter Reiserisikomanagement versteht man den Prozess, Risiken vor, während und nach Geschäftsreisen zu identifizieren, zu analysieren und mittels geeigneter Maßnahmen zu minimieren. Mit dem Ziel, im Ernstfall schnell und effektiv handeln zu können. 

Zu möglichen Risiken, die Arbeitgeber einkalkulieren müssen, zählen Krankheiten, Unfälle, politische Instabilität und rechtliche Einschränkungen vor Ort. 

Während sich das klassische Travel Management mit der Frage beschäftigt: „Wie buchen wir möglichst günstig?“, geht es beim Risikomanagement um: „Was tun wir, wenn etwas schiefgeht?“. 

Rechtlich gesehen ist das Reiserisikomanagement Teil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Unternehmen müssen Leben, Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeitenden schützen – unabhängig davon, ob diese im Büro, im Homeoffice oder auf einer Dienstreise im Ausland sind. In Deutschland liefert der § 618 Abs. 1 BGB die rechtliche Grundlage für die Fürsorgepflicht.

ISO 31030: Der Standard für Reiserisikomanagement

Als internationaler Standard hat sich die ISO 31030 etabliert. Die Norm gilt als standardisierter Leitfaden für das Travel Risk Management, eine Zertifizierung ist allerdings nicht vorgesehen. Sie bietet einen strukturierten Ansatz, um: 

  • die Situation in der Zielregion zu bewerten
  • mögliche Risiken zu identifizieren und realistisch einzuschätzen
  • ein Notfallprogramm für den Ernstfall zu entwickeln
  • die beschlossenen Maßnahmen umzusetzen und kontinuierlich zu überprüfen

Mehr Informationen zur ISO 31030 finden Sie beim Verband Deutsches Reisemanagement (VDR).

Welche Bereiche umfasst das Reiserisikomanagement?

Travel Risk Management ist ein kontinuierlicher Prozess, der lange vor der eigentlichen Reise beginnt. Im Rahmen eines professionellen Reiserisikomanagements muss der Arbeitgeber Risiken systematisch bewerten, Mitarbeitende gezielt vorbereiten, ein funktionierendes Notfallmanagement einsetzen und für passenden Versicherungsschutz sorgen. Im folgenden Abschnitt gehen wir diese Punkte im Detail durch.

1. Risikobewertung des Reiseziels & der Reisenden

        Ein gutes Travel Risk Management erfordert viel Vorbereitung. Bevor Mitarbeitende in Regionen mit erhöhtem Risiko reisen, muss der Arbeitgeber nach § 5 ArbSchG eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Diese prüft neben den allgemeinen Risiken bei der Ausübung der Tätigkeit besonders die Konditionen im Reiseland und die Eignung der reisenden Person:   

        • Zu den möglichen Risiken am Zielort zählen die politische und soziale Lage, gesundheitliche Gefahren und kulturelle wie rechtliche Rahmenbedingungen. Ein guter Startpunkt für eine Einschätzung der Lage vor Ort sind die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Sie werden regelmäßig aktualisiert und liefern länderspezifische Informationen zur innenpolitischen Lage, Kriminalität, Gesundheitsrisiken usw.

        Zudem gibt es spezialisierte Sicherheitsdienstleister, die tiefergehende Analysen liefern. Eine sinnvolle Ergänzung können auch lokale Kontakte oder Partnerunternehmen vor Ort sein, die Einblicke aus erster Hand geben, die offizielle Berichte nicht immer abbilden. 

        • Mögliche Risiken auf Seiten der reisenden Person werden bei der Risikobewertung häufig unterschätzt. Dabei ist die Frage, ob jemand für eine bestimmte Reise geeignet ist, ebenso relevant wie die Frage, wie sicher der Zielort ist. Gibt es Vorerkrankungen? Welche Reiseerfahrung und Kulturkenntnisse hat der/die Mitarbeitende? Gehört die Person einer Gruppe an, die am Zielort besonderen Risiken ausgesetzt ist – etwa LGBTQIA+-Reisende in Ländern mit restriktiven Gesetzen?

        Prinzipiell sollte die Gefährdungsbeurteilung für alle Entsandten und alle Arbeitsabläufe durchgeführt werden. 

        2. Schulung von Mitarbeitenden 

          Bevor Mitarbeitende eine Dienstreise antreten, sollte das Unternehmen sie über die Inhalte der Gefährdungsbeurteilung informieren und ein entsprechendes Reisebriefing durchführen. Das bereitet die Reisenden bestmöglich auf eventuelle Krisensituationen in der Zielregion  vor. In einem Reisebriefing sollte stehen: 

          • Tätigkeitsspezifische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen: Was kann passieren, wenn Reisende ihren Job vor Ort ausüben? Welche Vorschriften zum Arbeitsschutz gibt es? 
          • Sicherheitsrelevante Informationen, z. B. zur politischen Lage, Kriminalität oder zu klimatischen Besonderheiten
          • Infos zu kulturellen Verhaltensregeln, z. B. Kleidervorschriften oder Alkoholverbot

          Zusätzlich zum Reisebriefing ist es wichtig, dass das Unternehmen über klare Reiserichtlinien verfügt und diese den Mitarbeitenden kommuniziert. Neben Informationen zur Reisebuchung und Kostenabrechnung sollten die Richtlinien auch sicherheitsrelevante Hinweise enthalten, wie beispielsweise: Welche Sicherheitsstandards müssen Reisende einhalten? Welche Versicherungen hat das Unternehmen abgeschlossen und um welche müssen sich Mitarbeitende evtl. selbst kümmern? Wer sind die Ansprechpersonen im Notfall? 

          Außerdem muss der Arbeitgeber vor jeder Auslandsreise sicherstellen, dass die Reisenden über die notwendigen Dokumente verfügen. Dazu gehören ein gültiger Reisepass sowie ggf. nötige Visa oder Transitvisa. Darüber hinaus müssen Mitarbeitende bei Reisen innerhalb der EU sowie in die Schweiz, nach Norwegen, Island und Großbritannien eine A1-Bescheinigung mit sich führen. Sie weist nach, dass die Reisenden im Heimatland sozialversichert sind. Kommt es zu einer Kontrolle und die A1-Bescheinigung fehlt, drohen mitunter hohe Bußgelder. Auch Gesundheitsdokumente, wie Impfnachweise, können je nach Reiseland erforderlich oder zumindest empfehlenswert sein. 

          3. Monitoring & Hilfe im Notfall

            Sollte es zu einer Krise kommen, müssen Travel Manager nachvollziehen können: Wer ist betroffen und wo hält sich die Person auf? Lösungen dafür bieten spezialisierte Risikomanagement-Tools. Aber auch moderne Travel-Management-Plattformen wie Lanes & Planes bieten integrierte Echtzeittracking-Funktionen. So lässt sich auf einer interaktiven Karte nachvollziehen, wo sich Reisende gerade aufhalten. Wichtig für die Privatsphäre der Mitarbeitenden ist, dass das Tracking nicht auf GPS basiert, sondern auf den Buchungsdaten. 

            Im Ernstfall ist proaktive Kommunikation entscheidend: Das Unternehmen muss seine Mitarbeitenden zum weiteren Vorgehen kontaktieren, nicht umgekehrt. Push-Nachrichten oder ein direkter Anruf durch eine dezidierte Kontaktperson sind weitaus effizienter als eine Notfall-Hotline, die Reisende in einer Stresssituation erst heraussuchen müssen. 

            Um schnell und wirksam zu handeln, ist es wichtig, dass der Notfallkontakt Weisungsbefugnis hat – also in der Lage ist, Maßnahmen zu autorisieren, externe Dienstleister zu beauftragen und ggfs. eine Evakuierung einzuleiten. In der Regel bekleiden Travel Manager:innen oder HR diese Rolle. Wer die Kontaktperson ist, muss im Vorfeld klar geregelt sein, damit das Unternehmen im Krisenfall keine wertvolle Zeit mit internen Abstimmungen verliert. 

            Ein vollständiges Notfallmanagement umfasst also mindestens: vordefinierte Eskalationsstufen, klare Zuständigkeiten und ein Evakuierungsprotokoll. Für besonders risikoreiche Reisen ist es außerdem sinnvoll, externe Sicherheitsdienstleister einzubinden, die rund um die Uhr erreichbar sind.

            4. Versicherungen

              Für Travel Manager ist es wichtig zu wissen, welcher Schutz wann gilt und wo Lücken bestehen. Denn die gesetzliche Unfallversicherung deckt längst nicht alles ab, was auf einer Dienstreise passieren kann. Ein Überblick darüber, was Unternehmen absichern sollten und worum sich Mitarbeitende evtl. selbst kümmern müssen.

              Krankenversicherungen

              Auf Dienstreisen sind Mitarbeitende über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt – aber nur bei Aktivitäten, die in direktem Zusammenhang mit ihrer betrieblichen Tätigkeit stehen. Dazu zählen z.B. Messen, Meetings, Kundenbesuche oder Geschäftsessen sowie die direkten Wege zum Ziel und zurück. 

              Für den privaten Teil einer Geschäftsreise, wie z.B. den Aufenthalt im Hotel, Sightseeingtouren, private Abendessen oder Bleisure-Aufenthalte, besteht kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung. Dort greift die gesetzliche Krankenversicherung der Mitarbeitenden. 

              Je nach Reiseland ist aber Vorsicht geboten: Die European Health Insurance Card (EHIC) gilt nur in der EU/EWR und einigen weiteren Staaten mit bilateralen Abkommen. Daher sollten sich Mitarbeitende vor eine Reise immer über ihren Versicherungsstatus im Zielland informieren und im Zweifel eine eigene private Auslandskrankenversicherung abschließen. Das ist in vielen Fällen ohnehin sinnvoll, da die EHIC nur den Basisschutz abdeckt. 

              Weitere Versicherungen

              Reiserücktrittsversicherungen, Reiseabbruchsversicherungen oder Reisegepäckversicherungen können eine sinnvolle Ergänzung sein: 

              • Eine Reiserücktrittsversicherung greift, wenn Mitarbeitende die Reise nicht antreten können, z.B. im Fall von Krankheit oder Schwangerschaft.
              • Eine Reiseabbruchversicherung bietet eine Entschädigung, wenn die Reise unerwartet und frühzeitig abgebrochen werden muss, z.B. bei Krankheit, Unfall oder unvorhergesehenen Ereignissen vor Ort (wie Naturkatastrophen).
              • Eine Reisegepäckversicherung deckt die Beschädigung, Verlust, oder Diebstahl von Reisegepäckstücken ab. 

              Wenn das Unternehmen zusätzliche Versicherungen für seine Reisenden abschließt, sollte es die Mitarbeitenden auch darüber informieren. Diese sollten die Versicherungsunterlagen auf Reisen dabei haben, am besten nicht nur digital, sondern in ausgedruckter Form.

              FAQs - die wichtigsten Fragen rund um das Travel Risk Management

              Was ist Travel Risk Management und warum ist es für Unternehmen Pflicht?

              Reiserisikomanagement bezeichnet den systematischen Prozess, Risiken vor, während und nach Geschäftsreisen zu identifizieren, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Es ist kein optionales Extra, sondern Teil der gesetzlichen Fürsorgepflicht: Arbeitgeber sind nach § 618 BGB und § 5 ArbSchG verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor vorhersehbaren Risiken zu schützen – auch auf Auslandsreisen. Wer das vernachlässigt, riskiert nicht nur die Sicherheit seiner Mitarbeitenden, sondern auch Haftungsklagen und Reputationsschäden.

              Was gehört zu einer Gefährdungsbeurteilung für Dienstreisen?

              Eine Gefährdungsbeurteilung für Auslandsreisen bewertet zwei Dimensionen: das Reiseziel und die reisende Person. Zum Zielort werden politische Lage, Kriminalität, Gesundheitsrisiken, kulturelle Besonderheiten und die medizinische Infrastruktur vor Ort geprüft. Als Quellen eignen sich die Hinweise des Auswärtigen Amts sowie spezialisierte Sicherheitsdienstleister. Auf Seiten der reisenden Person spielen Vorerkrankungen, Reiseerfahrung, kulturelle Kenntnisse und die Zugehörigkeit zu potenziell gefährdeten Gruppen eine Rolle. Ergänzend müssen alle notwendigen Dokumente geprüft werden: gültiger Reisepass, Visa, A1-Bescheinigung und je nach Destination auch Impfnachweise.

              Was muss ein Unternehmen tun, wenn auf einer Dienstreise ein Notfall eintritt?

              Im Krisenfall zählt vor allem eines: schnell und effizient zu handeln. Dafür muss das Unternehmen zuerst wissen, wo sich seine Reisenden aufhalten. Moderne Travel-Management-Plattformen ermöglichen das auf Basis von Buchungsdaten, ohne GPS-Tracking. Entscheidend ist außerdem, dass das Unternehmen proaktiv auf betroffene Mitarbeitende zugeht und nicht wartet, bis diese sich melden. Die zuständige Kontaktperson (in der Regel aus dem Travel Management oder HR) braucht dafür echte Weisungsbefugnis: Sie muss Maßnahmen autorisieren, externe Dienstleister einschalten und im Extremfall eine Evakuierung einleiten können. All das sollte vorab klar geregelt und in einem Notfallplan festgehalten sein.

              Wir haben mehr: Artikel, die Sie auch interessieren könnten

              Alle anzeigen
              arrow_forward
              DienstreiseantragAImit KI generiert
              Der perfekte Dienstreiseantrag: So genehmigt sich die nächste Geschäftsreise fast von selbst
              Wer im Business-Alltag viel unterwegs ist, kennt das Prozedere: Bevor es ans Kofferpacken geht, steht meist eine wichtige Formalität an – der Dienstreiseantrag. Was oft nach lästiger Bürokratie aussieht, sichert Sie rechtlich ab und schützt das Budget. Doch wie sieht ein moderner Antrag aus, welche rechtlichen Pflichten hängen daran und wie lässt sich der Prozess beschleunigen? Wir geben Ihnen alle wichtigen Infos, damit Ihre nächste Dienstreise reibungslos verläuft!
              Leyla Darwish
              Eine Geschäftsfrau mit lockigen roten Haaren sitzt im grauen Hosenanzug auf einer Wartebank am Flughafen-Gate und blickt konzentriert auf ein Dokument in ihren Händen. Neben ihr steht ein silberner Rollkoffer, im Hintergrund ist ein weißes Flugzeug vor einer Stadtskyline durch die große Fensterfront zu sehen.AImit KI generiert
              Entsendebescheinigung A1 – Pflicht bei EU-Auslandsreisen
              Wer beruflich vorübergehend im europäischen Ausland tätig wird, benötigt in vielen Fällen eine A1-Bescheinigung. Sie dient als Nachweis, dass während des Auslandsaufenthalts weiterhin die Sozialversicherung des Heimatlandes gilt und keine doppelte Beitragspflicht entsteht. In der Praxis wird die A1-Bescheinigung häufig auch bei Dienstreisen, Messebesuchen, Kundenterminen oder anderen kurzfristigen beruflichen Tätigkeiten im Ausland benötigt. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die erforderlichen Nachweise rechtzeitig zu beantragen und ihren Mitarbeitenden zur Verfügung zu stellen. Auch wenn die EU aktuell Erleichterungen für kurze Geschäftsreisen plant, bleibt die A1-Bescheinigung bis auf Weiteres für viele berufliche Tätigkeiten im europäischen Ausland verpflichtend.
              Leyla Darwish
              Eine Ansicht aus der Ich-Perspektive den zentralen Gang eines modernen Verkehrsflugzeugs hinunter. Passagiere, von hinten gesehen, besetzen die Reihen der grauen Sitze auf beiden Seiten. Auf der linken Seite sitzt ein Mann im dunkelblauen Pullover und ein Kind, auf der rechten Seite liest eine Frau ein offenes Buch. Am fernen Ende des langen Ganges ist ein beigefarbener Vorhang und ein beleuchtetes "EXIT"-Schild zu sehen, und moderne, lineare LED-Leuchten erstrecken sich über die Decke.AImit KI generiert
              Travel Policy 2026: Warum klare Reiserichtlinien für Unternehmen unverzichtbar sind
              Geschäftsreisen sind ein Muss in vielen Unternehmen, doch ihr Management kann schnell zur Nervenprobe werden. Wie schaffen Sie den Spagat zwischen Budget, Mitarbeiterzufriedenheit und rechtlicher Sicherheit? Eine klare Reiserichtlinie ist Ihr Schlüssel zum Erfolg! Entdecken Sie, wie Sie mit einfachen Regeln nicht nur den Planungsaufwand minimieren und Kosten senken, sondern auch Ihre Mitarbeiter entlasten und für jede Situation gerüstet sind.
              Monica Arizaga
              arrow_forward

              Let’s talk. Lernen Sie unsere Lösung kennen.

              Lassen Sie uns in einer persönlichen Web-Demo besprechen, wie wir Sie am besten unterstützen können.
              Sonja Frohnhöfer - Lanes & Planes
              Sonja Frohnhöfer
              Sales
              errorHmm, da ist wohl etwas schiefgelaufen. Versuchen Sie es später erneut.