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Einreise nach Deutschland

Corona FAQs – Häufige Fragen

Vorschriften und Bestimmungen bei der Einreise nach Deutschland*

Digitale Reiseanmeldung, Testpflicht und Quarantäne

[STAND: Januar 2022] In Deutschland regelt die seit dem 28. September 2021 geltende Coronavirus-Einreiseverordnung ergänzend zu den Quarantäneregelungen der Länder einheitlich Anmelde-, Test- und Nachweispflicht für die Einreise nach Deutschland.

Bei der Einreise mit Voraufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet gelten unterschiedliche Bestimmungen.

Einreise aus Nicht-Risikogebieten:

  • Eine digitale Einreiseanmeldung ist nicht notwendig.
  • Nur Personen ab einem Alter von 12 Jahren ohne vollständige Immunisierung (Impfung) müssen einen negativen PCR-Test vorweisen können.
  • Derzeit sind keine Quarantänemaßnahmen vorgesehen.

Einreise aus Hochrisikogebieten:

  • Die digitale Einreiseanmeldung muss ausgefüllt werden.
  • Nur ungeimpfte Personen ab einem Alter von 12 Jahren müssen einen negativen PCR-Test vorweisen können.
  • Für ungeimpfte Personen gilt eine 10-tägige Quarantäne, Freitesten ist nach 5 Tagen möglich. Für Kinder bis 12 Jahren gilt eine 5-tägige Quarantäne. Geimpfte und genesene Personen sind von den Quarantänemaßnahmen ausgenommen.

Einreise aus einem Virusvariantengebiet:

  • Die digitale Einreiseanmeldung ist notwendig und muss von jedem Einreisenden ausgefüllt werden.
  • Alle Personen ab 12 Jahren müssen unabhängig von ihrem Impfstatus einen negativen PCR-Test vorlegen können.
  • Für alle einreisenden Personen gilt eine 14-tägige Quarantäne.

Quarantäne: Ausnahmen für Geimpfte und Genesene


Grundsätzlich muss jeder ungeimpfte Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet in Quarantäne. Daran ändert die neue Verordnung nichts. Doch die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik übermittelt wird. Das gilt jeweils nur bei einem Aufenthalt in einem Hochrisikogebiet. Wenn Reisende aus einem Virusvariantengebiet kommen, gilt nach wie vor eine 14-tägige Quarantäne, die nicht verkürzt werden kann. Wer aus einem Hochinzidenzgebiet kommt, kann sich weiterhin frühestens nach fünf Tagen Isolation freitesten lassen. Die Liste der derzeit ausgewiesenen Risikogebiete finden Sie hier.

Testpflicht bei der Einreise

Seit 23. Dezember 2021 müssen alle Fluggäste ab sechs Jahren bei der Einreise nach Deutschland aus Risiko- und Nichtrisikogebieten einen negativen Corona-Test vor dem Abflug vorweisen. Akzeptiert werden Antigen-, PCR-, LAMP- und TMA-Tests, die an zertifizierten Stellen durchgeführt werden. Diese dürfen frühestens 48 Stunden vor der Einreise erfolgt sein. Selbsttests werden nicht anerkannt.

Nach einem Aufenthalt in einem einfachen Risikogebiet müssen Sie außerdem bis spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass Sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Flugreisende müssen bereits vor Abflug entweder ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Nachweis über die Genesung vorlegen. Andernfalls ist es der Fluglinie nicht erlaubt Sie zu befördern. 

Als Testnachweis gelten ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Für den Abgleich der Mindestkriterien durch die zuständigen Gesundheitsbehörden müssen Angaben zum Hersteller der Antigen(schnell)-Tests ersichtlich sein. Antigen-Tests zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 werden grundsätzlich aus allen Ländern anerkannt.

Ausnahmen von der Testpflicht

Derzeit gelten folgende grundsätzliche Ausnahmeregeln von der Testpflicht, die man im Vorfeld der Reise auf den offiziellen Seiten des jeweiligen Bundeslandes nochmal überprüfen sollte.

Von der Testpflicht sind Personen ausgenommen, die das sechste Lebensjahr nicht vollendet haben. Auch entfällt die Testpflicht für alle vollständig geimpften und genesenen Personen.

  • Vollständig Geimpfte oder Genesene dürfen bei Einreisen aus einem Risikogebiet oder Hochinzidenzgebiet ganz ohne Testnachweis nach Deutschland einreisen.
  • Das gilt nicht für Einreisende aus einem Virusvarianten-Gebiet. Dann müssen auch Geimpfte und vollständig Genesene für 14 Tage in Quarantäne. Vorzeitig freitesten lassen kann man sich nicht.

Touristisches Beherbergungsverbot in Deutschland entfällt ab Mai 2021

Seit Mai 2021 hat der Großteil der Unterkünfte in den Bundesländern wieder für touristische Zwecke geöffnet. Voraussetzung für eine bleibende Öffnung ist ein Inzidenzwert unter 100. Übernachtungen für Geschäftsreisen sollen auch bei steigenden Werten weiterhin möglich sein. In den meisten Bundesländern gilt für die Übernachtung in Hotels die 2G- bzw. die 2G-Plus-Regelung. Ausnahmen gibt es für Dienstreisen, hier kommt die 3G-Regel zum Tragen.

Die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer können geringfügig voneinander abweichen und sind auf der Seite der Bundesregierung abrufbar.

*Alle Angaben und Inhalte sind ohne Gewähr, Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Wir sind bemüht die Informationen regelmäßig zu aktualisieren.

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