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Neue Regelung zur Margenbesteuerung: So bleiben Sie vorsteuerabzugsberechtigt

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Reiseleistungen über Drittanbieter wird ab 01.01.2022 neu geregelt.*

Bisher wurden bei Buchungen über Reisebüros oder anderen Reisevermittlern die Leistungen im Namen des vermittelnden Reiseunternehmens inkl. Steuer an den Kunden weiterverrechnet. Dies ist laut BMF (Bundesministerium für Finanzen) mit Beginn des neuen Jahres nicht mehr steuerkonform. Der Kunde hat somit nicht mehr die Möglichkeit, die angesetzte Steuer als Vorsteuer geltend zu machen

  • Welche Vorgaben treten mit 01.01.2022 in Kraft?
  • Wie erkennen Sie als Unternehmen, ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind?

In unserem Steckbrief zur Margenbesteuerung haben wir für Sie die wichtigsten Fragen rund um die Änderungen und die Auswirkungen bei Nichteinhaltung dieser zusammengetragen.

Mit Lanes & Planes sind Sie weiterhin vorsteuerabzugsberechtigt

Mit Lanes & Planes sind Sie auf der sicheren Seite. Denn wir garantieren Ihnen die Ausstellung steuerkonformer Rechnungen.

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Bitte beachten Sie:
*Alle Angaben und Inhalte sind ohne Gewähr, Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Reisebüro und Ihrem Steuerberater über die Anwendung der B2B-Margenbesteuerung.

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