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Dienstreisen in Zeiten des Lockdowns

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Regelungen für Dienstreisen während des Lockdowns*

[STAND: Januar 2022] Deutschland war während der letzten zwei Jahre immer wieder vorrübergehend im Lockdown. Wir geben Ihnen hier einen kurzen Überblick über die relevanten Maßnahmen für Dienstreisende.

Allgemeine Bestimmungen für Dienstreisen

Unter den Bedingungen der Corona-Pandemie muss das aktuell bestehende Infektionsrisiko bei einer geplanten Dienstreise in die Abwägung mit einbezogen werden. Grundsätzlich sind aber Dienstreisen aus triftigen Gründen und unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln auch während eines Lockdowns erlaubt.

Für Personen, die aus unaufschiebbaren und triftigen Gründen dienstlich nach Deutschland einreisen, gelten Ausnahmeregelungen. Diese können je nach Bundesland geringfügig voneinander abweichen. Eine kurze Zusammenfassung der Ausnahmeregelungen der einzelnen Bundesländer können Sie auf unserem Corona Information Center nachlesen. Für Inlandsreisen gelten die jeweiligen Corona-Regelungen der Bundesländer.

  • Bahn- und Flugverkehr werden unter der Einhaltung der geltenden Hygieneregeln aufrechterhalten.
  • Lassen Sie sich vor Ihrer Geschäftsreise eine Arbeitgeberbescheinigung von Ihrer Firma ausstellen, die Sie bei Bedarf vorzeigen können. Diese brauchen Sie in einigen Bundesländern für Hotelübernachtungen in Deutschland. Grundsätzlich ist das Übernachten für berufliche Zwecke möglich, trotzdem sollten Sie sich vor Ihrer Abreise mit Ihrer Unterkunft in Verbindung setzen und abklären, welche Unterlagen des weiteren benötigt werden.
  • In Bus, Bahn, bei Flügen, in Geschäften, sowie Arztpraxen und Krankenhäusern sind Sie in einigen Bundesländern verpflichtet, medizinische Masken (FFP2 oder OP-Masken) zu tragen.

Regeln bei Reisen ins Ausland

Bei der Planung einer Dienstreise ins Ausland sollten Sie stets vorab die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes  beachten. Eine Reisewarnung gilt dann automatisch für solche Gebiete, die als Corona-Risikogebiete ausgewiesen sind. Recherchieren Sie Einreisebestimmungen und Quarantäne Regeln des jeweiligen Ziellandes in der Reise-App “Sicher Reisen”. Derzeit gibt es drei verschiedene Einstufungen in Risikogebiete:
Einfaches Risikogebiet – Länder mit niedrigem Inzidenzwert
Hochinzidenzgebiet – Risikogebiete mit Fallzahlen von mehr als 200 Neuinfizierten auf 200.000 Bewohner
Virusvariantengebiet – Auftreten von Mutationen des Corona-Virus

Für die verschiedenen Risikogebiete gelten derzeit unterschiedliche Maßnahmen, die auf der offiziellen Seite des jeweiligen Landes nachgelesen werden können.

Testpflicht für Einreise nach Deutschland

In Deutschland regelt die aktuell geltende Coronavirus-Einreiseverordnung ergänzend zu den Quarantäneregelungen der Länder einheitlich Anmelde-, Test- und Nachweispflicht für die Einreise nach Deutschland.

Grundsätzlich gilt bundesweit eine Testpflicht bei der Einreise nach Deutschland für ungeimpfte Personen. Nach Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen Sie außerdem bis spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass Sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet müssen alle Personen, unabhängig, ob ungeimpft, geimpft oder genesen einen negativen PCR-Test vorweisen. Eine kurze Übersicht der Corona Testcenter einzelner Bundesländer finden Sie hier.

Ausnahme besteht bei Kindern unter sechs Jahren.

Quarantänebestimmungen für Einreisen nach Deutschland*

Unabhängig vom Testergebnis gilt für ungeimpfte Personen, die aus einem Hochrisikogebiet einreisen eine 10-tägige Quarantänepflicht, die direkt nach der Einreise angetreten werden muss. Diese kann mit einem negativen Test, der frühestens am fünften Tag erfolgen darf, vorzeitig beendet werden. Einreisende aus einem Virusvariantengebiet müssen sich unabhängig von ihrem Impfstatus in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Grundsätzlich müssen sich alle Einreisenden aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten mittels einer digitalen Einreiseanmeldung registrieren und eine Aufenthaltsadresse für die Zeit der Quarantäne angeben.

Stimmen Sie mit Ihrem Arbeitgeber ab, wer die jeweiligen Kosten für einen Coronavirus-Test übernimmt und wie es sich mit der Lohnfortzahlungsverpflichtung im Falle einer Quarantäne verhält.

Einschränkung des Bewegungsradius

Informieren Sie sich neben den Regelungen auch über den Inzidenz Wert und die eventuell geltenden Ausgangssperren beim Überschreiten der Höchstwerte.

*Alle Angaben ohne Gewähr. Wir bemühen uns das Corona Information Center mehrmals die Woche zu aktualisieren. Bitte erkundigen Sie sich jedoch unbedingt vor jeder Reise beim Auswärtigen Amt bzw. an offizieller Stelle bei Ihrem Zielland.

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