Planen Sie Ihre persönliche Web Demo

Demo vereinbaren

Reisebestimmungen Deutschland

Interaktive Deutschland Karte für Dienstreisende*

Da sich die Lage aufgrund der Virusmutationen in einigen Ländern zunehmend verschlechtert, treffen Bundesländer zusätzliche Maßnahmen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die getroffenen Corona Maßnahmen betreffen Dienstreisende bei der Ein- und Durchreise. Die Einschränkungen können verpflichtende Corona Tests vor oder nach der Einreise, Quarantänemaßnahmen beinhalten. Unsere interaktive Deutschland Karte zeigt Ihnen die wichtigsten Informationen zu jedem Bundesland auf einen Blick.

Informationen zu den einzelnen Bundesländern

Aktuelle Bestimmungen*

[STAND Januar 2022]

  • Private Zusammenkünfte sind derzeit nur für ungeimpfte Personen eingeschränkt. Hier gelten unterschiedliche Regelungen je Bundesland.
  • Generell sind Unternehmen weiterhin angehalten, Mitarbeiter im Homeoffice zu beschäftigen und bei Anwesenheit im Office einmal die Woche kostenlose Tests anbieten.
  • In vielen Bundesländern bleibt das Tragen von FFP2-Masken im Handel, im öffentlichen Verkehr sowie in Kliniken und Arztpraxen für Personen ab 15 Jahren Pflicht.

Lockerungen und Ausnahmen für Geimpfte

  • Für geimpfte Personen mit einer Booster Impfung entfällt in den meisten Bundesländern in Bereichen mit 2G Plus Regelung die Corona-Testpflicht.
  • Zudem ist auch bei einer Einreise auch Hochrisikogebieten keine Quarantäne notwendig.

Reisebestimmungen

  • In vielen Bundesländern gilt für Hotels und Gastronomie die 2G-Regel.
  • Hotelübernachtungen für Dienstreisende sind grundsätzlich möglich. Bitte informieren Sie sich trotzdem rechtzeitig vor Ihrer Anreise beim gebuchten Hotel, ob dieses eine Arbeitgeberbestätigung verlangt.
  • Unaufschiebbare berufliche Einreisen sind in der Regel aus zwingend notwendigen Gründen möglich.
  • Bei Dienstreisen ist die zwingende Notwendigkeit generell durch den Arbeit- oder Auftraggeber zu bescheinigen.

Einreise aus Nicht-Risikogebieten:

  • Eine digitale Einreiseanmeldung ist nicht notwendig.
  • Ein negativer PCR-Test ist nur von ungeimpften Personen ab einem Alter von 12 Jahren vorzulegen.
  • Quarantänemaßnahmen sind nicht vorgesehen.

Einreise aus Hochrisikogebieten:

  • Die digitale Einreiseanmeldung muss in jedem Fall ausgefüllt werden.
  • Ein negativer PCR-Test ist nur von ungeimpften Personen ab einem Alter von 12 Jahren vorzulegen.
  • Ungeimpfte Personen müssen nach der Einreise in eine 10-tägige Quarantäne, wobei ein Freitesten nach 5 Tagen möglich ist. Für Kinder bis 12 Jahren gilt eine 5-tägige Quarantäne. Geimpfte und genesene Personen sind von den Quarantänemaßnahmen ausgenommen.

Einreise aus einem Virusvariantengebiet:

  • Die digitale Einreiseanmeldung muss in jedem Fall ausgefüllt werden.
  • Alle Einreisende müssen unabhängig von ihrem Impfstatus einen negativen PCR-Test vorweisen, ausgenommen sind Kinder bis 12 Jahren.
  • Für alle einreisenden Personen gilt eine 14-tägige Quarantäne.

Genauere Informationen zu den einzelnen Bundesländern

Baden-Württemberg

(Letzte Aktualisierung: Januar 2022)

Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung

Quarantäne für Reisende aus dem Ausland / Risikogebieten: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises und zwingende berufliche Gründe oder Aufenthalt von weniger als 72 Stunden (Bescheinigung vom Arbeitgeber)

Maskenpflicht: medizinische Masken im Handel, im öffentlichen Nahverkehr, in Arztpraxen und auf Wochenmärkten

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

Zu den Testcentren in Baden-Württemberg | Zur offiziellen Seite von Baden-Württemberg

Bayern

(Letzte Aktualisierung: Januar 2022)

Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung

Quarantäne für Reisende aus dem Ausland / Risikogebieten: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises und zwingende berufliche Gründe oder Aufenthalt von weniger als 72 Stunden (Bescheinigung vom Arbeitgeber)

FFP2-Masken-Pflicht: im Handel, im öffentlichen Nahverkehr, in Arztpraxen und auf Wochenmärkten

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

Zu den Testcentren in Bayern | Zur offiziellen Seite von Bayern

Berlin

(Letzte Aktualisierung: Januar 2022)

Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung

Quarantäne für Reisende aus dem Ausland / Risikogebieten: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises und zwingende berufliche Gründe oder Aufenthalt von weniger als 72 Stunden (Bescheinigung vom Arbeitgeber)

Maskenpflicht: medizinische Masken im Handel, im öffentlichen Nahverkehr, in Arztpraxen, Kliniken sowie im Einzelhandel

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

Zu den Testcentren in Berlin | Zur offiziellen Seite von Berlin

Brandenburg

(Letzte Aktualisierung: Januar 2022)

Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung

Quarantäne für Reisende aus dem Ausland / Risikogebieten: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

Zu den Testcentren in Brandenburg | Zur offiziellen Seite von Brandenburg

Bremen

(Letzte Aktualisierung: Januar 2022)

Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung

Quarantäne für Reisende aus dem Ausland / Risikogebieten: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

Zu den Testcentren in Bremen | Zur offiziellen Seite von Bremen

Hamburg

(Letzte Aktualisierung: Januar 2022)

Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung

Quarantäne für Reisende aus dem Ausland / Risikogebieten: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises

Maskenspflicht: medizinische Masken im Nahverkehr, im Einzelhandel, in Praxen und Kliniken sowie bei Gottesdiensten und im Zusammenhang mit der Arbeit

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

Zu den Testcentren in Hamburg | Zur offiziellen Seite von Hamburg

Hessen

(Letzte Aktualisierung: Januar 2022)

Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung

Quarantäne für Reisende aus dem Ausland / Risikogebieten: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises

Maskenpflicht: medizinische Masken im Handel, im öffentlichen Nahverkehr, auf Wochenmärkten, beim Gottesdienst sowie im Einzelhandel

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

Zu den Testcentren in Hessen | Zur offiziellen Seite von Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

(Letzte Aktualisierung: Januar 2022)

Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung

Quarantäne für Reisende aus dem Ausland / Risikogebieten: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises

Maskenpflicht: medizinische Masken im Handel und im öffentlichen Nahverkehr

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

Zu den Testcentren in Mecklenburg-Vorpommern | Zur offiziellen Seite von Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

(Letzte Aktualisierung: Januar 2022)

Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung

Quarantäne für Reisende aus dem Ausland / Risikogebieten: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises und für Grenzgänger, Pendler oder beruflich bedingter Aufenthalt (Bescheinigung vom Arbeitgeber notwendig).

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

Zu den Testcentren in Niedersachsen | Zur offiziellen Seite von Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

(Letzte Aktualisierung: Januar 2022)

Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung

Quarantäne für Reisende aus dem Ausland / Risikogebieten: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises

Maskenpflicht: medizinische Masken im Handel und in den Arztpraxen

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

Zu den Testcentren in Nordrhein-Westfalen | Zur offiziellen Seite von Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

(Letzte Aktualisierung: Januar 2022)

Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung

Quarantäne für Reisende aus dem Ausland: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises

Maskenpflicht: medizinische Masken im Handel, im Nahverkehr, bei Gottesdiensten und bei den Ämtern

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

Zu den Testcentren in Rheinland-Pfalz | Zur offiziellen Seite von Rheinland-Pfalz

Saarland

(Letzte Aktualisierung: Januar 2022)

Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung

Quarantäne für Reisende aus dem Ausland / Risikogebieten: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises und bei der Durchreise und bei Aufenthalten weniger als 72 Stunden

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

Zu den Testcentren im Saarland | Zur offiziellen Seite von Saarland

Sachsen

(Letzte Aktualisierung: Januar 2022)

Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung

Quarantäne für Reisende aus dem Ausland / Risikogebieten: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises und bei der Durchreise durch ein Risikogebiet und bei Grenzpendlern, die einmal wöchentlich einen Test vornehmen

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

Zu den Testcentren in Sachsen | Zur offiziellen Seite von Sachsen

Sachsen-Anhalt

(Letzte Aktualisierung: Januar 2022)

Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung

Quarantäne für Reisende aus dem Ausland / Risikogebieten: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises und bei Aufenthalt von weniger als 72 Stunden oder bei Durchreise durch das Risikogebiet

Maskenpflicht: medizinische Masken im Handel und im Nahverkehr

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

Zu den Testcentren in Sachsen-Anhalt | Zur offiziellen Seite von Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

(Letzte Aktualisierung: Januar 2022)

Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung

Quarantäne für Reisende aus dem Ausland / Risikogebieten: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises

Maskenpflicht: medizinische Masken im Handel, im Nahverkehr sowie bei Gottesdiensten

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

Zu den Testcentren in Schleswig-Holstein | Zur offiziellen Seite von Schleswig-Holstein

Thüringen

(Letzte Aktualisierung: Januar 2022)

Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung

Quarantäne für Reisende aus dem Ausland / Risikogebieten: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises und bei Durchreise durch das Risikogebiet und bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

Zu den Testcentren in Thüringen | Zur offiziellen Seite von Thüringen

* Alle Angaben und Inhalte sind ohne Gewähr, Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Wir sind bemüht die Informationen mehrmals wöchentlich zu aktualisieren. Wir empfehlen Ihnen, sich über weitere aktuelle Bestimmungen auf den offiziellen Seiten der Bundesländer zu informieren.

to top