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Interaktive Deutschland Karte für Dienstreisende*

Da sich die Lage aufgrund der Virusmutationen in einigen Ländern zunehmend verschlechtert, treffen Bundesländer zusätzliche Maßnahmen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die getroffenen Corona Maßnahmen betreffen Dienstreisende bei der Ein- und Durchreise. Die Einschränkungen können verpflichtende Corona Tests vor oder nach der Einreise, Quarantänemaßnahmen beinhalten. Unsere interaktive Deutschland Karte zeigt Ihnen die wichtigsten Informationen zu jedem Bundesland auf einen Blick.

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Informationen zu den einzelnen Bundesländern

Aktuelle Bestimmungen*

[STAND 31. August 2021]

  • Die Bundesregierung hat eine bundesweite Corona-Notbremse beschlossen. Demnach werden beim Überschreiten des Inzidenzwerts von über 100 nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr eingeführt. Spaziergänge und Joggen alleine bleiben bis 24 Uhr (außer in Bayern) erlaubt. Ausnahmen gibt es auch für den Arbeitsweg, Arztbesuche oder andere dringende Fälle. Zudem entfällt ab 6. Mai 2021 die Ausgangssperre für vollständig geimpfte Menschen 14 Tage nach der zweiten Dosis.
  • Einzelhandel ist geöffnet, sofern der Inzidenzwert unter 50 bleibt. Übersteigt der Wert die 50-Grenze darf nur noch für Kunden mit negativem Testergebnis und Termin geöffnet werden. Ab einer Inzidenz von 150 ist nur noch das Abholen bestellter Waren möglich.
  • Private Zusammenkünfte sind derzeit nicht eingeschränkt.
  • Bei einem Inzidenzwert von unter 35 ist das Zusammentreffen von drei Haushalten mit bis zu 10 Personen gestattet.
  • Generell sind Unternehmen weiterhin angehalten, Mitarbeiter im Homeoffice zu beschäftigen und bei Anwesenheit im Office einmal die Woche kostenlose Tests anbieten.
  • Im April 2021 wurde eine neue Schnellteststrategie eingeführt. Bund und Länder stellen Corona-Tests für Schüler, Lehrkräfte und Kita-Beschäftigte zur Verfügung. Es wird zwei mal pro Woche getestet.
  • In manchen Bundesländern bleibt das Tragen von FFP2-Masken im Handel, im öffentlichen Verkehr sowie in Kliniken und Arztpraxen für Personen ab 15 Jahren Pflicht.

Aktuelle Lockerungen und Ausnahmen für Geimpfte

  • Weitere Erleichterungen für Geimpfte und Genesene: seit 06. Mai 2021 entfällt für sie die Corona-Testpflicht beim Einkaufen und beim Besuch von Gaststätten, geltende Kontaktbeschränkungen und Quarantänepflicht nach Einreise aus einem Risikogebiet.
  • Zudem greifen seit Juni 2021 folgende Lockerungen in einigen Bundesländern:
  • Hamburg: Öffnung von Außengastronomie und touristischen Unterkünften bei einem stabilen Inzidenzwert von unter 100.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Innerdeutscher Tourismus wieder uneingeschränkt möglich, tägliche Testpflicht entfällt.
  • Berlin: Öffnung von Außenbereichen der Restaurants.
  • Brandenburg: Öffnung der Gaststätten bei Stabilisierung der Infektionslage.
  • Niedersachsen: Öffnung von Handel, Gastronomie, Tourismus sowie Kulturveranstaltungen im Freien bei einem Wert von unter 100.

Reisebestimmungen

  • Innerdeutsche Reisen: Aufgrund des deutschlandweiten Lockdowns sind seit dem 2. November touristische Hotelübernachtungen verboten. Dieses Verbot wurde im Mai stufenweise aufgehoben.
  • Hotelübernachtungen für Dienstreisende sind wieder möglich. Bitte informieren Sie sich trotzdem rechtzeitig vor Ihrer Anreise beim gebuchten Hotel ob dieses eine Arbeitgeberbestätigung verlangt.
  • Unaufschiebbare berufliche Einreisen sind in der Regel aus zwingend notwendigen Gründen möglich.
  • Bei Dienstreisen ist die zwingende Notwendigkeit generell durch den Arbeit- oder Auftraggeber zu bescheinigen.
  • Seit 1. August 2021 müssen alle Personen, die nach Deutschland einreisen und älter als 12 Jahre sind einen max. 48 Stunden alten Testbescheid vorlegen (PCR-Tests 72 Stunden). Genesene und Geimpfte sind von dieser Regelung ausgenommen.
  • Grenzpendler und Personen, die aus beruflichen Gründen einreisen sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Dies gilt auch für Tagespendler, die sich maximal 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten.
  • Für geimpfte und genesene Personen entfällt nach der Einreise nach Deutschland die Quarantänepflicht, sofern ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden kann.
  • Die digitale Einreiseanmeldung muss in jedem Fall ausgefüllt werden.
  • Einreisen aus Nicht-Risikogebieten: Generell keine pandemiebedingten Einschränkungen, jedoch digitale Einreiseanmeldung und negativer Corona-Test bzw. Impfnachweis notwendig.
  • Einreisen aus Risikogebieten: Generelle Testpflicht, außer für genesene und geimpfte Personen.

Genauere Informationen zu den einzelnen Bundesländern

Baden-Württemberg

(Letzte Aktualisierung: 31.08.2021)

Innerdeutsche Einreise: Ja
Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung
Quarantäne für innerdeutsche Reisende: Nein
Quarantäne für Reisende aus dem Ausland / Risikogebieten: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises und zwingende berufliche Gründe oder Aufenthalt von weniger als 72 Stunden (Bescheinigung vom Arbeitgeber)
Innerdeutsches Beherbergungsverbot: Nein
Maskenpflicht: medizinische Masken im Handel, im öffentlichen Nahverkehr, in Arztpraxen und auf Wochenmärkten

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

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Bayern

(Letzte Aktualisierung: 31.08.2021)

Innerdeutsche Einreise: Ja
Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung
Quarantäne für innerdeutsche Reisende: Nein
Quarantäne für Reisende aus dem Ausland / Risikogebieten: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises und zwingende berufliche Gründe oder Aufenthalt von weniger als 72 Stunden (Bescheinigung vom Arbeitgeber)
Innerdeutsches Beherbergungsverbot: Nein
FFP2-Masken-Pflicht: im Handel, im öffentlichen Nahverkehr, in Arztpraxen und auf Wochenmärkten

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

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Berlin

(Letzte Aktualisierung: 31.08.2021)

Innerdeutsche Einreise: Ja
Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung
Quarantäne für innerdeutsche Reisende: Nein
Quarantäne für Reisende aus dem Ausland / Risikogebieten: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises und zwingende berufliche Gründe oder Aufenthalt von weniger als 72 Stunden (Bescheinigung vom Arbeitgeber)
Innerdeutsches Beherbergungsverbot: Nein
Maskenpflicht: medizinische Masken im Handel, im öffentlichen Nahverkehr, in Arztpraxen, Kliniken sowie im Einzelhandel

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

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Brandenburg

(Letzte Aktualisierung: 31.08.2021)

Innerdeutsche Einreise: Ja
Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung
Quarantäne für innerdeutsche Reisende: Nein
Quarantäne für Reisende aus dem Ausland / Risikogebieten: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises
Innerdeutsches Beherbergungsverbot: Nein

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

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Bremen

(Letzte Aktualisierung: 31.08.2021)

Innerdeutsche Einreise: Ja
Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung
Quarantäne für innerdeutsche Reisende: Nein
Quarantäne für Reisende aus dem Ausland / Risikogebieten: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises
Innerdeutsches Beherbergungsverbot: Nein

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

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Hamburg

(Letzte Aktualisierung: 31.08.2021)

Innerdeutsche Einreise: Ja
Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung
Quarantäne für innerdeutsche Reisende: Nein
Quarantäne für Reisende aus dem Ausland / Risikogebieten: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises
Innerdeutsches Beherbergungsverbot: Nein
Maskenspflicht: medizinische Masken im Nahverkehr, im Einzelhandel, in Praxen und Kliniken sowie bei Gottesdiensten und im Zusammenhang mit der Arbeit

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

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Hessen

(Letzte Aktualisierung: 31.08.2021)

Innerdeutsche Einreise: Ja
Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung
Quarantäne für innerdeutsche Reisende: Nein
Quarantäne für Reisende aus dem Ausland / Risikogebieten: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises
Innerdeutsches Beherbergungsverbot: Nein
Maskenpflicht: medizinische Masken im Handel, im öffentlichen Nahverkehr, auf Wochenmärkten, beim Gottesdienst sowie im Einzelhandel

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

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Mecklenburg-Vorpommern

(Letzte Aktualisierung: 31.08.2021)

Innerdeutsche Einreise: Ja
Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung
Quarantäne für innerdeutsche Reisende: Ja, bei Rückreise aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eines anderen Bundeslandes mit einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner
Quarantäne für Reisende aus dem Ausland / Risikogebieten: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises
Innerdeutsches Beherbergungsverbot: Nein
Maskenpflicht: medizinische Masken im Handel und im öffentlichen Nahverkehr

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

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Niedersachsen

(Letzte Aktualisierung: 31.08.2021)

Innerdeutsche Einreise: Ja
Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung
Quarantäne für innerdeutsche Reisende: Nein
Quarantäne für Reisende aus dem Ausland / Risikogebieten: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises und für Grenzgänger, Pendler oder beruflich bedingter Aufenthalt (Bescheinigung vom Arbeitgeber notwendig).
Innerdeutsches Beherbergungsverbot: Nein

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

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Nordrhein-Westfalen

(Letzte Aktualisierung: 31.08.2021)

Innerdeutsche Einreise: Ja
Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung
Quarantäne für innerdeutsche Reisende: Nein
Quarantäne für Reisende aus dem Ausland / Risikogebieten: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises
Innerdeutsches Beherbergungsverbot: Nein
Maskenpflicht: medizinische Masken im Handel und in den Arztpraxen

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

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Rheinland-Pfalz

(Letzte Aktualisierung: 31.08.2021)

Innerdeutsche Einreise: Ja
Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung
Quarantäne für innerdeutsche Reisende: Nein
Quarantäne für Reisende aus dem Ausland: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises
Innerdeutsches Beherbergungsverbot: Nein
Maskenpflicht: medizinische Masken im Handel, im Nahverkehr, bei Gottesdiensten und bei den Ämtern

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

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Saarland

(Letzte Aktualisierung: 31.08.2021)

Innerdeutsche Einreise: Ja
Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung
Quarantäne für innerdeutsche Reisende: Nein
Quarantäne für Reisende aus dem Ausland / Risikogebieten: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises und bei der Durchreise und bei Aufenthalten weniger als 72 Stunden
Innerdeutsches Beherbergungsverbot: Nein

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

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Sachsen

(Letzte Aktualisierung: 31.08.2021)

Innerdeutsche Einreise: Ja
Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung
Quarantäne für innerdeutsche Reisende: Nein
Quarantäne für Reisende aus dem Ausland / Risikogebieten: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises und bei der Durchreise durch ein Risikogebiet und bei Grenzpendlern, die einmal wöchentlich einen Test vornehmen
Innerdeutsches Beherbergungsverbot: Nein

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

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Sachsen-Anhalt

(Letzte Aktualisierung: 31.08.2021)

Innerdeutsche Einreise: Ja
Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung
Quarantäne für innerdeutsche Reisende: Nein
Quarantäne für Reisende aus dem Ausland / Risikogebieten: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises und bei Aufenthalt von weniger als 72 Stunden oder bei Durchreise durch das Risikogebiet
Innerdeutsches Beherbergungsverbot: Nein
Maskenpflicht: medizinische Masken im Handel und im Nahverkehr

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

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Schleswig-Holstein

(Letzte Aktualisierung: 31.08.2021)

Innerdeutsche Einreise: Ja
Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung
Quarantäne für innerdeutsche Reisende: Nein
Quarantäne für Reisende aus dem Ausland / Risikogebieten: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises
Innerdeutsches Beherbergungsverbot: Nein
Maskenpflicht: medizinische Masken im Handel, im Nahverkehr sowie bei Gottesdiensten

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

Zu den Testcentren in Schleswig-Holstein | Zur offiziellen Seite von Schleswig-Holstein

Thüringen

(Letzte Aktualisierung: 31.08.2021)

Innerdeutsche Einreise: Ja
Einreise aus dem Ausland: Ja, mit 3G-Regelung
Quarantäne für innerdeutsche Reisende: Nein
Quarantäne für Reisende aus dem Ausland / Risikogebieten: Ja, Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nach Vorlage eines Nachweises und bei Durchreise durch das Risikogebiet und bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden
Innerdeutsches Beherbergungsverbot: Nein

Die Ausnahmen der Quarantäneverordnung gelten nicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

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* Alle Angaben und Inhalte sind ohne Gewähr, Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Wir sind bemüht die Informationen mehrmals wöchentlich zu aktualisieren. Wir empfehlen Ihnen, sich über weitere aktuelle Bestimmungen auf den offiziellen Seiten der Bundesländer zu informieren.

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