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Krank auf Geschäftsreisen

Wer kennt das nicht? Während einer Dienstreise steigen Sie aus dem Flugzeug oder der Bahn und Ihr Hals kratzt, Ihr Kopf schmerzt und Ihre Glieder fühlen sich bleischwer an? Am liebsten würden Sie sich direkt in Ihr Hotel begeben und sich erst einmal ausschlafen?
Krank auf Geschäftsreisen

Gerade wenn Sie beruflich viel unterwegs sind, ist ein Infekt oder eine andere Krankheit besonders unangenehm und die meisten der Berufstätigen neigen dazu, sich zusammenzureißen und weiterzumachen.

Wenn es aber gar nicht mehr geht, dann sollten Sie folgende Punkte beachten:

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber

Sie sind verpflichtet, Ihren Arbeitgeber zu informieren und sich bei Ihrem Arbeitsplatz krank zu melden. Damit das Unternehmen alle notwendigen Schritte einleiten kann, ist es wichtig, dass sämtliche Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand schnellstmöglich bei der zuständigen Stelle ankommen.

Neben dem direkten Vorgesetzten kann dies auch Kollegen betreffen, die für Sie einspringen müssen. Auch der Travel Manager und in manchen Fällen sogar der Betriebsarzt sollten informiert werden.

Die unternehmensinternen Kontaktpersonen können oft mittels eine Mail oder einem kurzen Telefonat erreicht werden.

Informationen zeitgerecht weitergeben

Natürlich ist es gut, wenn Sie möglichst früh alle anstehenden Termine selbst absagen oder verschieben. Für einen eventuellen Notfall sollten Sie bereits im Vorfeld Ihre anstehenden Termine und Kontaktpersonen so abgelegt haben, dass auch Kollegen oder Vorgesetzte Einblick in Ihren Kalender während einer Geschäftsreise haben, damit sie an Ihrer Stelle handeln können.

Hilfreich ist ein kurzes Update über bereits stattgefundene sowie noch einzuhaltende Termine und Arbeiten, sodass ein nahtloser Übergang möglich ist. Tritt ein anderer Mitarbeiter an Ihre Stelle und vertritt Sie bei Terminen, kann dieser direkt und ohne langes Briefing übernehmen.

Gehen Sie auf Nummer sicher und suchen Sie einen Arzt auf

Im Ausland kommen Sie schnell mit Viren und Krankheitserregern in Kontakt, auf die unser Immunsystem nicht vorbereitet ist. Ein Schluck Trinkwasser im Hotelzimmer reicht manchmal schon aus, um unseren Magen-Darm-Trakt für einige Tage außer Gefecht zu setzen. Auch die Begegnung mit einheimischen Insekten kann unangenehm werden und zu Infektionen führen.

Suchen Sie im Zweifelsfall daher immer einen Arzt auf und lassen Sie sich untersuchen. Vor allem im Ausland kann eine verschleppte Grippe oder eine unterschätzte Infektion schwerwiegende Folgen haben. Ist Ihnen dies nicht möglich, ersuchen Sie Ihren Unterkunftgeber einen Arzt zu verständigen, der Sie in Ihrem Hotelzimmer besucht.

Nach der ärztlichen Untersuchung sollte der Arbeitgeber umgehend über Ihre aktuelle Gesundheitslage und die voraussichtliche Dauer Ihres Ausfalls informiert werden. Wichtig ist dies auch, falls eine vorzeitige Rückholung und somit Umbuchungen notwendig werden.

Wer übernimmt die Kosten der ärztlichen Behandlung?

Unternehmen, die ihre Mitarbeiter auf Reisen schicken, haben in der Regel eine Dienstreiseversicherung, welche die Kosten übernimmt. In Ausnahmefällen ist es möglich, dass einzelne Behandlungskosten im Voraus bezahlt werden müssen.

Dies erfolgt meist über die Firmenkreditkarte oder mit eigener Vorleistung. Private Auslagen können dann über ein Belegmanagement Tool verrechnet werden. Gute Travel Management Systeme haben diese Funktion.

Grundsätzlich genügt die Krankschreibung oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des ansässigen Arztes für die Kostenübernahme.

Ist aufgrund des gesundheitlichen Zustandes eine Rückholung notwendig, müssen auch diese Kosten vom Arbeitnehmer getragen werden.

Woher Sie wissen, was zu tun ist

Das genaue Vorgehen im Krankheits- oder Notfall wird in der Regel in den Richtlinien für Geschäftsreisen festgehalten. So wissen die reisenden Mitarbeiter immer genau, an wen sie sich im Krankheitsfall wenden können und wo sie schnellstmöglich Hilfe erhalten.

Voraussetzung für eine schnelle Hilfestellung ist hier der direkte Kontakt zur richtigen Ansprechperson. Virtuelle Kommunikationswege ermöglichen die Erreichbarkeit fast rund um die Uhr, so sind Sie als Mitarbeiter nie auf sich alleine gestellt.

Für jedes Reiseland gelten unterschiedliche Vorschriften und Handlungsempfehlungen. Ist das genaue Reiseziel und die Unterkunft bekannt, kann im Zuge der Buchung auch gleich der nächstgelegene Arzt oder das zuständige Krankenhaus eruiert werden. Die Kontaktdaten und Adresse sollten unbedingt griffbereit bei den restlichen Reisepapieren aufbewahrt werden.

Auch eine gründliche Recherche über die dortige Gesundheitsversorgung, die Qualität des Trinkwassers und notwendige Impfungen liegt in der Pflicht des Arbeitgebers.

Krank durch Corona

Ein ganz spezielles Thema dieser Tage ist natürlich der weltweit verbreitete Covid-19-Virus, der Dienstreisende und auch Unternehmen vor ganz neue Herausforderungen stellt.

Daher ist es aktuell ganz besonders wichtig, sich bereits vor der Reise über mögliche Ansteckungsgefahren im Zielreiseland zu informieren. Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen während der Dienstreise dennoch zu einer Ansteckung mit dem Virus, gelten in der Regel die gleichen Rechte und Pflichten wie bei jeder anderen Krankheit auch.

Im ersten Schritt sollten Sie natürlich ebenfalls Ihren Arbeitgeber informieren. Im gleichen Zug unbedingt auch das ansässige Gesundheitsamt und Ihren Unterkunftgeber. Bleiben Sie bis zur ärztlichen Untersuchung in Ihrer Unterkunft und vermeiden Sie den Kontakt zu anderen Personen.

Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob die Reiseversicherung auch zusätzliche Kosten für etwaige Quarantänemaßnahmen und die Rückholung in das Heimatland übernimmt. 

Die weitere Vorgehensweise hängt vom jeweiligen Aufenthaltsort ab, da jedes Land eigene Vorschriften und Maßnahmen im Umgang mit dem Covid-19-Virus getroffen hat. 

Ihre Rechte im Krankheitsfall

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gegenüber eine Fürsorgepflicht, das heißt, er steht in der Pflicht Vorkehrungen für Ihre Sicherheit zu treffen und Ihnen im Bedarfsfall die notwendige medizinische Versorgung zukommen zu lassen.

Wenn Sie Ihre Reise abbrechen müssen, dann greifen die Verpflegungspauschalen und die Arbeitgebererstattung für die Dauer Ihrer Reise. Alle weiteren Tage, die in der Reise noch enthalten gewesen wären und nicht am Einsatzort verbracht wurden, fallen jedoch nicht darunter.

Wenn Sie während des beruflichen Einsatzes im In- oder Ausland krank werden, ist der Arbeitgeber zudem verpflichtet, alle anfallenden Arzt- oder Behandlungskosten zu übernehmen, welche von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Sie haben auch ein Recht darauf, einen Arzt mit den gleichen Standards wie zu Hause aufzusuchen, auch wenn das Mehrkosten verursacht. Die Erstattung der Kosten bleibt steuer- und beitragsfrei.

Was können Sie bereits im Vorfeld tun, um Erkrankungen zu vermeiden

Gesunde Ernährung, ausreichend Schlaf und viel Bewegung sind das A und O, um das Immunsystem zu stärken und gesund zu bleiben. Laut einer DRV-Studie vernachlässigen zwei Drittel aller Geschäftsreisenden sportliche Aktivitäten und ernähren sich während ihrer Reise vermehrt ungesund.

Versuchen Sie daher, auch während Ihrer Dienstreise einen gesunden Lebensstil zu verfolgen und für ausreichend Ruhezeiten zwischen den Terminen zu sorgen.

Eine gut sortierte Reiseapotheke kann im Bedarfsfall bereits bei den ersten Anzeichen einer Erkrankung schlimmeres verhindern.





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Bildnachweis:

https://www.pexels.com/photo/short-red-hair-woman-blowing-her-nose-41284/

https://www.pexels.com/photo/woman-in-grey-jacket-sits-on-bed-uses-grey-laptop-935743/


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