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Reisen in Corona-Zeiten 101: Was Sie beachten sollten

Derzeit sind Reisen innerhalb Deutschlands sowie ins Ausland durch die Corona-Pandemie weiterhin stark eingeschränkt. Davon sind auch Geschäftsreisen betroffen. Durch die strikten Maßnahmen in den letzten Wochen konnte das Infektionsgeschehen zum Teil drastisch verringert werden. Aus diesem Grund werden derzeit die Regelungen der Bundesregierung und der Länder wieder gelockert.
Reisen in Corona-Zeiten 101: Was Sie beachten sollten

Dies wirkt sich auch auf Reisen in Corona-Zeiten aus. Es wird wieder einfacher zu reisen, Schritt für Schritt werden europaweit die Grenzen geöffnet. Doch was ist jetzt erlaubt? Die Lockerungen schreiten nun auch über die Landesgrenzen voran, und unsere Nachbarländer beginnen ebenfalls mit Lockerungen hinsichtlich Ausgangssperren, Gastronomie- und Hotelöffnungen. Fluglinien haben seit Juni wieder ihr Streckenangebot erhöht. Aktuelle Updates und Handlungsempfehlungen finden Sie auch stets in unserem Corona- Informationszentrum.

Die Öffnungen erleichtern natürlich touristische Reisen sowie Geschäftsreisen enorm, auch wenn die Zimmerkapazitäten nicht ausgeschöpft werden und strenge Verhaltensvorschriften gelten, wie Maskenpflicht, Abstandhalten und die Einhaltung von Hygienemaßnahmen.

In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie während Ihrer Reise während der Coronavirus Pandemie achten sollten.

Wir haben Ihnen eine Übersicht zusammengestellt, die Ihnen ein möglichst angenehmes und vor allem sicheres Reisen ermöglicht:

Reisen in Corona-Zeiten: Strenge Sicherheitsvorkehrungen

Zunächst müssen Unternehmen und Touristen vor jeder geplanten Reise wichtige Informationen einholen. Nach wie vor warnt das Auswärtige Amt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland, ausgenommen sind die meisten Länder der Europäischen Union, Großbritannien sowie Schengen-assoziierte Staaten (Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein). [Stand: 01.07.2020] Das ist nicht mit einem Reiseverbot gleichzusetzen.

Generell gilt: Ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner müssen Lockerungen für die betroffene Region wieder neu überdacht werden. Reisende sollten sich deshalb genau informieren, bevor sie eine Reise antreten, wie die derzeitige Lage aussieht.

Noch ist der Reiseverkehr in andere Länder stark eingeschränkt, da Fluggesellschaften nur bedingt Verbindungen anbieten und zahlreiche Länder weiterhin strenge Quarantäne- und Einreisebestimmungen haben. Die Entwicklungen der Corona-Pandemie sind von Land zu Land und auch innerhalb der Länder sehr unterschiedlich. Europa verzeichnet momentan einen positiven Trend. Aus diesem Grund sind Reisen in näherer Zukunft sicherlich innerhalb Deutschlands und Europas einfacher als in Länder außerhalb Europas.

Wer also in den nächsten Wochen reist, ob privat oder geschäftlich, muss sich auf verschärfte Bestimmungen einstellen. Alle sind nun darauf angewiesen, dass sich Mitarbeiter als auch Reisende an diese Regeln halten, um weiteren Infektionen beizukommen. Die Regeln des Abstandhaltens sowie Hygienemaßnahmen, wie Mundschutz und regelmäßiges Händewaschen, sollten stets eingehalten werden.

Wenn wir alle an einem Strang ziehen und Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 einhalten, werden in Zukunft hoffentlich weltweit Reisen ohne Beschränkungen möglich sein.

Vor Ihrer Reise

  • Buchen Sie möglichst alle Ihre Verbindungen online und nehmen Sie bei Bahnreisen eine Sitzplatzreservierung vor.
  • Achten Sie auf verminderte Kapazitäten bei Sitzplätzen etc. und buchen Sie möglichst an Tagen mit weniger Reiseverkehr.
  • Seien Sie flexibel: Stellen Sie sich darauf ein, dass es zu Unregelmäßigkeiten bei Ihrer Reise kommen kann und planen Sie mehr Zeit als zuvor ein.
  • Planen Sie großzügig: Es wird durch die Abstandsregeln von mindestens 1,5 Metern eventuell zu verlängerten Wartezeiten an Bahnsteigen und Flughäfen kommen. Auch Kontrollen an Flughäfen dauern unter Umständen länger als üblich. Planen Sie bei Ihrer Reise deshalb mehr Zeit ein.
  • Überprüfen Sie Stornobedingungen oder Umbuchungsmöglichkeiten. Sie sollten Rücksicht auf andere nehmen und Ihre Reise nicht antreten, wenn Sie sich krank fühlen oder Symptome wie Fieber oder Husten aufweisen.

Während Ihrer Reise:

  • Nutzen Sie das kontaktlose Bezahlen in Bordrestaurants und Terminal-Cafés.
  • Tragen Sie stets eine Gesichtsmaske in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ausgenommen hiervon sind Kinder unter sechs Jahren und Reisende, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Im Zug und im Flugzeug können Sie an Ihrem Platz während der Einnahmen von Essen und Getränke den Mundschutz ausziehen.
  • Achten Sie auf den Mindestabstand zu Ihren Mitreisenden und Personal.
  • Waschen Sie sich regelmäßig für ca. 20 Sekunden die Hände und fassen Sie sich nicht ins Gesicht. Nehmen Sie Desinfektionsmittel für Ihre Hände mit.
  • Im Flugzeug ist das Anstehen in der Schlange zu den Toiletten nicht gestattet. Sie sind dazu angehalten, das das Personal zu informieren.

Ihr Aufenthalt im Hotel

  • Auch hier ist es wichtig, den Abstand von 1,5 Metern zu anderen Hotelgästen sowie zu Personal des Hotels zu wahren.
  • Nehmen Sie, wenn möglich die Treppe oder fahren Sie alleine im Aufzug.
  • Nutzen Sie das kontaktlose Bezahlen während Ihres Hotelaufenthaltes.
  • Sollten Sie sich während Ihres Aufenthaltes krank fühlen, bleiben Sie in Ihrem Zimmer und kontaktieren Sie über die Hotelrezeption einen Arzt.

Eine Empfehlung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat für Geschäftsreisen folgende Punkte, die wichtig sind:

  • Unternehmen sollten derzeit zunächst prüfen, ob eine Dienstreise auch durch elektronische Kommunikationswege ersetzt werden kann.
  • Die Mitarbeiter sollten unbedingt darauf hingewiesen werden, Abstandsregeln, Handhygiene sowie Husten- und Niesetikette einzuhalten.
  • Vorgeschrieben ist selbstverständlich das Tragen von Mund- und Nasenbedeckungen in öffentlichen Räumen.
  • In Hotels ist eine Unterbringung in Einzelzimmern mit eigenem Badezimmer zu bevorzugen. Gemeinschaftsbäder sollten vermieden werden.
  • Wenn eine Geschäftsreise mit dem Dienstwagen oder eigenem Auto unternommen wird, sollte die Personenzahl im Wagen begrenzt sein und ein großer Abstand eingehalten werden, zum Beispiel eine Person vorne und eine hinten im Auto.
  • Dienstwagen müssen nach Benutzung gereinigt werden.

Reisen mit der Deutschen Bahn

Die Deutsche Bahn bietet für Reisende während der Corona-Krise ein Grundangebot. Für innerdeutsche Bahnfahrten sind derzeit weniger Verbindungen angeboten als üblich, deshalb sollten sich Reisende vorher online oder telefonisch bei der Deutschen Bahn informieren.  

Internationale Verbindungen sind momentan ebenfalls eingeschränkt und manche Verbindungen entfallen gänzlich. Deshalb ist es für Sie nun besonders wichtig, dass sie mit allen neuen Entwicklungen Schritt halten. Um Ihnen dabei zu helfen, haben wir eine Infostelle für Sie eingerichtet, in der wir Sie bezüglich wichtigen Reiseinformationen auf dem Laufenden halten. Auf dieser Seite finden Sie die aktuellsten Meldungen & Handlungsempfehlungen zum Thema Geschäftsreisen. Schauen Sie hier jederzeit Zeit rein, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Reisekosten von stornierten oder umgebuchten Flügen und Bahntickets

Welche Regelungen gibt es für stornierte oder Reisen, die nicht angetreten wurden? 

Grundsätzlich dürfen Airlines Zuschläge verlangen, wenn Flüge ausfallen oder sich Hin- und Rückflüge verschieben. Hier dürfen sie aber nur die Differenz zum regulären Flugpreis verlangen. Dies entschied kürzlich das Landgericht Frankfurt. Air France und KLM wollten zum Teil von ihren Kunden, die ihre Flugtickets nicht vollständig oder in der gebuchten Reihenfolge wahrgenommen haben, Zuschläge von 125 bis 3000 Euro verlangen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es Fluggesellschaften erlaubt, solche Zuschläge zu verlangen, um ihre Tarifgestaltung zu schützen. Sie dürften aber höchstens die Differenz zu dem höheren Flugpreis verlangen, den der Kunde am Buchungstag für die tatsächlich geflogene Strecke hätte zahlen müssen, sagt die Verbraucherzentrale VZBV
Die Deutsche Bahn bietet ihren Kunden an, bereits gebuchte Tickets an einem anderen Tag bis zum 31. Oktober 2020 durchzuführen. Fernverkehrs-Fahrkarten, die bis zum 13. März 2020 gekauft wurden, können bis zum 31. Oktober 2020 flexibel zur Reise genutzt werden. Auch ist die Zugbindung bei Sparpreisen und Super Sparpreisen aufgehoben. International gelten die flexiblen Reisebestimmungen bis zum 31. Oktober. Ausgenommen sind davon Fahrkarten nach Frankreich.

Für die Zeit der Corona-Maßnahmen empfiehlt das Unternehmen ein Angebot mit Stornierungsmöglichkeit zu buchen, z.B. Sparpreis oder Flexpreis.

Geschäftsreisen post Corona-Zeiten

Trotz einhergehender Lockerungen ist die Unsicherheit momentan groß. Wann können Geschäftsreisen wieder normal aufgenommen werden und wie werden diese dann durchgeführt? Das Thema Reisen nach Corona ist schwer zu prognostizieren, jedoch notwendig. Für Unternehmen ist es jetzt besonders wichtig, ihre Mitarbeiter umfassend zu informieren, was Gesundheit, Sicherheit und Maßnahmen in Deutschland, aber auch über die Landesgrenzen hinweg, betrifft. Ein Plan, wie Reise-Szenarien ab Herbst oder Ende des Jahres aussehen könnten, verschafft Sicherheit. Er gibt Vorgaben, die verständlich sind und an denen sich die Mitarbeiter halten können. Eine Checkliste kann hier helfen.

Airlines, Hotels sowie andere in der Reisebranche tätige Anbieter müssen sich nach weiteren Lockerungen neu aufstellen. Es kommt mit Sicherheit erst einmal zu einer Phase der Neuorientierung, was zu einigen Komplikationen führt. So kann es etwa passieren, dass bei Flugumbuchungen der Rückflug vor dem Abflug von den Airlines gebucht wird. Servicestellen sind überlastet und daher nicht erreichbar, usw. Eventuell entstehen für Unternehmen viele Mehrkosten, da bei den Airlines und Co. niemand an der Hotline ist und die Buchung verfällt.

Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht

Betriebe, die ihre Mitarbeiter ins Ausland schicken, haben eine sogenannte Fürsorgepflicht. Das heißt, sie müssen dafür sorgen, dass sie problemlos ins Ausland einreisen als auch wieder zurückkommen. Der Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) erarbeitete hierzu Leitlinien und appelliert für die EU-Mitgliedsstaaten einheitliche Regeln hinsichtlich Einreise- sowie Lieferbestimmungen festzulegen. 

In Deutschland hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Arbeitsschutzstandards ausgearbeitet. Für Dienstbesprechungen gilt etwa, dass Arbeitgeber sicherstellen müssen, dass bei Meetings ein Mindestabstand gegeben ist. Ebenso sind Details erarbeitet zu Lieferdiensten und gemeinsame Fahrten innerhalb des Betriebs, Arbeitskleidung, Pausengestaltung und vieles mehr.

Reisen Mitarbeiter dienstlich in andere Länder, empfiehlt es sich Standards und besondere Hygienevorschriften, die in dem jeweiligen Land gelten, zu recherchieren und an den reisenden Mitarbeiter aktiv zu kommunizieren.

Nach wie vor stellt uns die Corona-Epidemie vor großen Herausforderungen. Die zunehmenden Lockerungen geben Hoffnung. Trotzdem müssen weiterhin die vielschichtigen und regional unterschiedlichen Regelungen unbedingt eingehalten werden. So kann es in Zukunft gelingen zu einer Normalität im Geschäftsbereich sowie im privaten Bereich zurückzukehren.

Bildnachweis:
https://www.pexels.com/photo/woman-sitting-on-luggage-3943882/
https://unsplash.com/photos/gPT8reQIxDU

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