Alles was Sie über das Thema Fürsorgepflicht wissen müssen
Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich zur Zusammenarbeit entschließen und einen Arbeitsvertrag unterzeichnen, entstehen für beide Seiten Rechte und Pflichten. Der Arbeitnehmer verrichtet zuvor vereinbarte Arbeiten in einem bestimmten Zeitrahmen und der Arbeitgeber zahlt einen entsprechenden Lohn. Neben den allgemeinen Vereinbarungen und Pflichten greifen auch Nebenpflichten, hauptsächlich auf Arbeitgeberseite.
Eine davon ist die Fürsorgepflicht. Diese beinhaltet weit mehr als dem Mitarbeiter regelmäßig den Lohn zu zahlen oder für Helme auf der Baustelle zu sorgen. Auch auf Geschäftsreisen ist der Arbeitgeber bis zu einem gewissen Grad für seine Mitarbeiter verantwortlich.
Was bedeutet Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?
Bei der Fürsorgepflicht handelt es sich um gesetzlich geregelte Maßnahmen, die der Arbeitgeber treffen muss, um seinen Mitarbeitern den notwendigen Schutz vor Gefahren für Leib, Seele und Gesundheit zu gewährleisten. Dies beinhaltet sowohl die Arbeitssicherheit als auch den Mutterschutz und Arbeitsplatzbestimmungen.
Was ist erhöhte Fürsorgepflicht?
Die erhöhte Fürsorgepflicht gilt unabhängig von der allgemeinen Fürsorgepflicht für besonders zu schützende Arbeitnehmergruppen wie Schwangere, Minderjährige, Ältere sowie geistig oder körperlich beeinträchtigte Personen. Für jede dieser Gruppen werden die unterschiedlichen Vorschriften in verschiedenen Gesetzen geregelt. Darunter das Mutterschutzgesetz, das Jugendschutzgesetz und das neunte Buch des Sozialgesetzbuches.
Wo ist die Fürsorgepflicht geregelt
Die Grundlagen der Fürsorgepflicht sind meist in den Gesetzbüchern der jeweiligen Länder festgehalten. Unternehmen sollten sie trotzdem nicht als lästige Pflicht sehen, sondern auch aus moralischer Sicht stets auf die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter achten.
In Deutschland finden sich die Vorschriften, die sich aus der Fürsorgepflicht ergeben im Bundesgesetzbuch unter §§ 617 bis 619. Weitere Unterpunkte und Ergänzungen sind in den Gesetzestexten der einzelnen Sparten zu finden.
Auch in Österreich hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber eine Fürsorgepflicht. Die Vorschriften und Verordnungen sind im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch unter § 1157 nachzulesen.
Schutz und Fürsorge gegenüber dem Arbeitnehmer gibt es auch in der Schweiz, jedoch ist die Fürsorgepflicht dort nicht gesetzlich geregelt. Grundzüge der Pflichten sind in der Schweiz im Obligationenrecht Artikel 328 enthalten.
Fürsorgepflicht ist für den Arbeitgeber verbindlich
Die Fürsorgepflicht dem Arbeitnehmer gegenüber ist zwingend, daher sind Beschränkungen oder ein Ausschluss aus welchen Gründen auch immer nicht möglich. Der Dienstgeber ist in jedem Fall verpflichtet, die Regelungen und Vorgaben bezüglich der Fürsorgepflicht einzuhalten, unabhängig davon, ob dies der Dienstnehmer wünscht oder nicht.
Wer ist für die Fürsorgepflicht verantwortlich?
Auch wenn nach außen der Arbeitgeber für die Einhaltung der Fürsorgepflicht haftbar gemacht wird, tragen meist mehrere Abteilungen die Verantwortung.
In vielen Fällen liegt die Einhaltung der Vorgaben bei der Personalabteilung, aber auch das Sicherheitsteam spielt in manchen Unternehmen eine wichtige Rolle.
Bei Geschäftsreisenden sorgt in der Regel der Travel Manager oder die Person, die im Unternehmen für die Organisation und Abwicklung der Geschäftsreisen verantwortlich ist, für die Sicherheit der Mitarbeiter. Auch das externe Reisebüro kann in den Prozess mit eingebunden sein.
Die Zusammenarbeit aller betroffenen Abteilungen und Sicherheitsfachkräfte im Unternehmen bringt viele Vorteile. So kann jeder Aspekt der Sicherheit erfasst und umgesetzt werden. Die Erarbeitung allgemein gültiger Richtlinien bietet einen vollständigen Überblick und ermöglicht einen ganzheitlichen Schutz der Mitarbeiter, egal ob im Büro oder auf Reisen.
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Was beinhaltet die Fürsorgepflicht?
Die einzelnen Punkte der Fürsorgepflicht für den Arbeitgeber sind sehr umfangreich und in seinen Einzelheiten mit sämtlichen ableitbaren Schutzpflichten in verschiedenen Gesetzbüchern und Zusätzen geregelt. So muss der Arbeitgeber im Wesentlichen:
- alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um seine Mitarbeiter vor Gefahren zu schützen.
- dafür Sorge tragen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
- präventive Maßnahmen setzen, um seine Mitarbeiter vor drohenden Gefahren zu bewahren.
Was beinhaltet die Schutzpflicht für Leben und Gesundheit?
Die Fürsorgepflicht sieht auch den Schutz für Leben und Gesundheit vor. Daher ist der Arbeitgeber verpflichtet, möglichen Gesundheitsschäden seiner Mitarbeiter vorzubeugen bzw. vermeidbare Schäden abzuwenden. In den letzten Jahrzehnten war das Rauchen am Arbeitsplatz ein großes Thema. So müssen Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass jeder Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz vor Passivrauch geschützt ist.
Baustellenarbeiter müssen mit entsprechender Schutzkleidung ausgerüstet werden, wie Helme, Sicherheitsschuhe oder Gurten. Labormitarbeiter haben das Recht auf Atemschutzmasken, Handschuhe und Schutzbrillen. Dies sind nur einige wenige Beispiele, wie der Arbeitnehmer die Gesundheit seiner Mitarbeiter bei gewissen Tätigkeiten schützen kann und muss.
Vor allem Technologieunternehmen stehen hier vor einer Herausforderung. Denn von ihnen wird erwartet, dass sie etwa ihr Reisemanagement mit innovativen Lösungen ausgestattet haben und sich jeder Situation flexibel anpassen können.
Jegliche mit der Arbeit verbundene Gefährdung muss ermittelt und entsprechende Maßnahmen zum Schutz ergriffen werden. Geschäftsreisenden muss eine sichere Reise ermöglicht werden. Auch am Zielort muss der Arbeitgeber sich um seine Mitarbeiter sorgen. Das Unternehmen ist also auch in einem fremden Land für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich.
Einige mögliche Schutzmaßnahmen im Rahmen der Fürsorgepflicht:
- Ergonomische Einrichtung des Arbeitsplatzes.
- Bildschirmschutz für die Augen.
- Regelmäßige Bildschirmpausen.
- Notwendige Sicherheitsvorkehrungen beim Betrieb von Maschinen.
- Entsprechende Einweisung und Schulung der Mitarbeiter beim Bedienen von Maschinen und im Umgang mit chemischen Stoffen.
- Schutzvorkehrungen im Umgang mit chemischen und biologischen Stoffen.
- Einhaltung notwendiger Arbeitspausen und Einhaltung der vorgegebenen Arbeitszeit.
- Ausreichende Belüftung des Arbeitsplatzes.
- Zurverfügungstellung von Sanitärräumen.
- Zurverfügungstellen von adäquater Schutzkleidung bei Schweißarbeiten.
- Einholen von Informationen über den Zielort bei einer bevorstehenden Geschäftsreise.
Fürsorgepflicht vs. Treuepflicht
Doch nicht nur der Arbeitgeber hat Pflichten zu erfüllen, auch der Arbeitnehmer steht in der Treuepflicht seinem Dienstgeber gegenüber. Das bedeutet, dass der Dienstnehmer nicht grob fahrlässig handeln und dabei sich und das Unternehmen schädigen darf. So muss auch der Arbeitnehmer die Interessen des Betriebes wahren, diese bestmöglich vertreten und sich selbst nicht unnötig in Gefahr bringen.
Fürsorgepflicht vs. Sorgfaltspflicht
Die Sorgfaltspflicht hingegeben umfasst sämtliche Vorkehrungen, die zum Schutz des Arbeitnehmers getroffenen werden müssen. Hier geht es vor allem um die Gestaltung der Arbeits- und Geschäftsräumlichkeiten, die Instandhaltung und die Unfallverhütung. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, das Leben und die Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu schützen.
Fürsorgepflicht vs. Vorsorgepflicht
Die Vorsorgepflicht sieht das Abführen von Sozialabgaben für den Arbeitnehmer vor. So ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz des Bruttoverdienstes seiner Arbeitnehmer in die jeweiligen Kassen einzuzahlen. Gesetzlich geregelt sind die Beiträge der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und der Arbeitslosenversicherung.
Bereiche der Fürsorgepflichten des Arbeitgebers bei KMUs
Wie bereits erwähnt beinhalten die grundsätzlichen Pflichten des Arbeitgebers, für das körperliche und seelische Wohl zu sorgen und die Gesundheit seiner Arbeitgeber zu schützen. Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter also vor gefährlichen Situationen bewahren. Die Fürsorgepflicht umfasst jedoch noch weitere Punkte.
Arbeitsschutz
Der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern geeignete Betriebsmittel zur Verfügung stellen. Dazu gehören u. a. entsprechende Arbeitskleidung und Schutzausrüstung. Aber auch das Arbeitsumfeld und die Arbeitsabläufe müssen so sicher wie möglich gestaltet werden.
Datenschutz
Ein sehr aktuelles Thema ist der Datenschutz. Der Arbeitgeber muss die persönlichen Daten seiner Mitarbeiter schützen. Dies betrifft in der Regel vor allem die Personalabteilung, denn hier werden sensible Mitarbeiterdaten, wie Bankverbindungen, Lohnvereinbarungen und Adressdaten erfasst und gespeichert. Dementsprechend muss das Unternehmen Maßnahmen zur Sicherung setzen und diese vor dem Zugriff Dritter schützen.
Persönlichkeitsrechte, psychische Gesundheit
Im Rahmen der Fürsorgepflicht muss sich der Arbeitgeber auch um die psychische Gesundheit seiner Mitarbeiter kümmern. Hier ist vor allem Mobbing ein großes Thema. Alle Mitarbeiter, sowohl Arbeitgeber als auch Angestellte sind verpflichtet, Rücksicht auf Andere zu nehmen. Probleme dürfen nicht im allgemeinen Rahmen vor nicht betroffenen Personen besprochen werden, sondern sind im persönlichen Gespräch zu klären. Auch Äußerungen, die eine andere Person bloßstellen, sind zu vermeiden.
Beschäftigungsanspruch
Der Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer in dem Ausmaß beschäftigen, wie vertraglich vereinbart. Ist das aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen nicht möglich, muss dem Arbeitnehmer eine Ersatzbeschäftigung ermöglicht werden, jedoch nur unter Berücksichtigung der Fähigkeiten und Kenntnisse. Der Portier darf also nicht in der Personalverrechnung eingesetzt werden und auch der Personalverrechner nicht zum Portierdienst. Kann der Arbeitgeber bei einer vereinbarten 40-Stunden Beschäftigung nicht genügend Arbeit bereitstellen, muss er den Arbeitnehmer zumindest vorübergehend auch ohne entsprechende Arbeitsleistung laut Arbeitsvertrag entlohnen.
Arbeits- und Pausenzeiten, Urlaubsanspruch
Gesetzlich geregelt ist auch der Urlaubsanspruch, sowie die Arbeits- und Pausenzeiten. So hat jeder Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht auf Erholungsurlaub. In den meisten Fällen wird dieser in Absprache mit dem Arbeitgeber vereinbart, wobei die Urlaubstage pro Jahr im jeweiligen Tarifvertrag festgehalten sind.
Wird der Urlaub nicht konsumiert, muss der bestehende Anspruch entsprechend entgolten werden. Auch maximal zulässige Arbeitszeiten und notwendige Pausenzeiten sind gesetzlich geregelt. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass seine Arbeitnehmer diese auch einhalten können.
Das gilt auch auf Dienstreisen. Denn auch hier können Überstunden anfallen bzw. sind Pausenzeiten einzuhalten.
Schutz der Sachen des Arbeitnehmers
Auch persönliche Gegenstände des Arbeitnehmers müssen laut Fürsorgepflicht vonseiten des Arbeitgebers entsprechend geschützt werden. Zumindest muss dem Arbeitnehmer die Möglichkeit eingeräumt werden, seine in das Unternehmen eingebrachten Sachen entsprechend geschützt verwahren zu können. Ist der Arbeitnehmer etwa verpflichtet, Arbeitskleidung zu tragen und diese an der Arbeitsstätte zu wechseln, muss der Arbeitgeber verschließbare Schränke zur Verfügung stellen.
Dienstreisen
Auch bei Dienstreisen greift die Fürsorgepflicht. Hier ist besonders darauf zu achten, dass nur Mitarbeiter auf Reisen geschickt werden, die dazu körperlich und geistig in der Lage sind. So dürfen etwa kranke Arbeitnehmer nicht entsandt werden.
Zudem müssen sämtliche Vorkehrungen für eine sichere Reise getroffen werden. Das beinhaltet ein sicheres Transportmittel, die Unterbringung in einer sicheren Unterkunft und die ständige Möglichkeit der Kontaktaufnahme seitens des Arbeitnehmers.
Hilfsmittel zur Einhaltung der Fürsorgepflicht auf Dienstreisen
Die Fürsorgepflicht auf Dienstreisen ist relativ komplex und umfasst viele Sicherheitsmaßnahmen, um dem Mitarbeiter den bestmöglichen Schutz vor, während und nach der Reise zu gewährleisten.
Die Optimierung der Reiseabläufe und die Unterstützung durch digitale Reisemanagementsysteme können helfen, die Fürsorgepflicht für Dienstreisen sicher einzuhalten. Travel Tracker und digitale Reise-Apps ermöglichen den laufenden Kontakt zum Reisenden und Bereitstellung wichtiger Dokumente. Transparente Reiserichtlinien, die sämtliche Vorgehensweisen im Notfall beinhalten, sorgen für mehr Sicherheit beim Reisenden.
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Verletzung der Fürsorgepflicht
Das Unternehmen ist grundsätzlich dazu verpflichtet, sich über die gesetzlichen Vorschriften zur Fürsorgepflicht zu informieren und diese nach bestmöglichem Wissen und Gewissen umzusetzen. Kommt der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen jedoch nicht nach oder erfüllt er diese nur unzureichend muss er im Schadensfall mit einer Klage und empfindlich hohen Schadenersatzansprüchen rechnen.
Neben einer Geltendmachung von Schmerzensgeld über einen hohen Reputationsschaden für das Unternehmen sind auch weitere zivilrechtliche Forderungen seitens des Arbeitnehmers möglich.
Arbeitsunfall
Kommt es aufgrund der Missachtung der Fürsorgepflicht seitens des Arbeitgebers zu einem Arbeitsunfall, spricht man von grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall könnte der Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche in Form von Schmerzensgeld oder anderer Entschädigung gerichtlich einklagen.
Gefahren für Gesundheit und Leben
Im Rahmen der Fürsorgepflicht muss der Arbeitgeber alle Räume und Gerätschaften, die der Arbeitnehmer im Zuge seiner Tätigkeit betritt und verwendet, so einrichten, dass für diesen keine Gefahr für Leib und Leben besteht.
Sachschaden
Bei Sachschäden am Eigentum des Arbeitnehmers haftet der Arbeitgeber grundsätzlich nur, wenn er diesen auch verursacht hat oder keine geeignete Möglichkeit zur sicheren Verwahrung geboten hat.
Zurückbehaltungsrecht
Kommt der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen im Rahmen der Fürsorgepflicht nicht nach, kann der Arbeitgeber nach entsprechender Aufforderung die Arbeitsleistung einstellen. Im Zuge dieser Maßnahme besteht nach wie vor das Recht auf Vergütung, auch wenn die vereinbarte Arbeitsleistung nicht erbracht wird.
In diesem Punkt behält der Arbeitnehmer jedoch nur Recht, wenn der Arbeitgeber nachweislich keine oder nur unzureichende Schutzmaßnahmen trifft.
Schadensersatz
Wird seitens des Arbeitgebers der Fürsorgepflicht nicht oder nicht angemessen nachgekommen, können sich Schadenersatzpflichten des Arbeitgebers ergeben. Mitunter ist dies ein Fall bei unzureichenden Vorsichtsmaßnahmen oder mangelnder Unterstützung bei sexueller Belästigung oder Mobbing. Wird dem Arbeitgeber zudem grobe Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit nachgewiesen, kommt zusätzlich eine deliktische Haftung zum Tragen.
Kündigung
Die Fürsorgepflicht endet nicht mit dem Ausspruch der Kündigung, sondern gilt bis zum arbeitsrechtlichen Ende der Zusammenarbeit. Kündigt ein Mitarbeiter oder wird er aus notwendigen Gründen vom Betrieb gekündigt, muss ihm in angemessener Weise Freizeit für die Suche nach einer neuen Anstellung gewährt werden.
Zudem hat der Arbeitnehmer das Recht auf ein positiv formuliertes Arbeitszeugnis und eine korrekte Abrechnung eventueller Resturlaubszeiten.
Wird die Fürsorgepflicht seitens des Arbeitgebers verletzt, berechtigt dies den Arbeitnehmer unter Umständen zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung.
Wie moderne Unternehmen Fürsorgepflicht umsetzen
Arbeitgeber müssen sich überlegen, wie sie mit verschiedenen Situationen umgehen wollen, um den Betrieb am Laufen zu halten und gleichzeitig für die Sicherheit der Mitarbeiter zu sorgen. Das ist nicht immer einfach und kann so manches Unternehmen vor Probleme stellen.
Viele Unternehmen setzen deshalb auf Richtlinien, die als Grundlage dienen. Hier werden die Basics für die Einhaltung der Fürsorgepflicht zusammengefasst.
Oft gibt es aber auch Situationen, die individuell behandelt werden müssen. Daher ist es wichtig, dass jeder Mitarbeiter weiß, an wen er sich im Notfall wenden kann und wo er adäquate Hilfe bekommt.
Vor allem bei Geschäftsreisen dienen Reiserichtlinien als Konzepte zur Reduzierung von Reiserisiken.
Moderne Unternehmen haben ein umfassendes Sicherheitskonzept, welches in Zusammenarbeit mit verschiedenen Abteilungen erarbeitet wird. In der Regel betrifft die Erstellung der Richtlinien in erster Linie die Personalabteilung, das Sicherheitsteam, leitende Angestellte und das Travel Management.
Neben der traditionellen Sorgfaltspflicht wird auch die erweiterte Sorgfaltspflicht auf freiwilliger Basis umgesetzt. Das Unternehmen ist also wirklich bemüht seinen Mitarbeitern über den gesetzlichen Rahmen hinaus Sicherheit zu bieten und die Zufriedenheit zu steigern.