Einreise aus Risikoländern nach Deutschland – innerdeutsche Dienstreisen – Beherbergungsverbot

Neben den allgemein gültigen Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen des jeweiligen Zielreiselandes sind auch Vorkehrungen seitens der Unternehmen zu treffen, um deren reisende Mitarbeiter abzusichern.
Die wichtigsten Fragen, was Reiserückkehrer jetzt zu beachten haben und mit welchen Maßnahmen sie bei der Einreise in die jeweiligen Bundesgebiete zu rechnen haben, haben wir für Sie in diesem Artikel beantwortet.
Einreise nach Deutschland
Grundsätzlich muss bei der Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland verpflichtend ein Corona Test durchgeführt werden. Zeitgleich sind Einreisende verpflichtet eine 14-tägige häusliche Quarantäne anzutreten, sofern sie sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
Die Quarantäne kann durch einen zweiten negativen Covid-19-Test, welcher frühestens ab dem fünften Tag der Quarantäne durchgeführt werden darf, verkürzt werden.
Personen auf der Durchreise, welche ein Risikogebiet ohne Zwischenstopp durchquert haben, sind von der Testpflicht ausgenommen.
In jedem Fall ist das zuständige Gesundheitsamt über die Einreise und den derzeitigen Aufenthalt zu informieren. Zur leichteren Nachverfolgung von Kontaktpersonen müssen auch Fluggäste und Schiffspassagiere mittels einer Aussteigekarte ihre Kontaktdaten sowie die Reiseroute angeben.
Ablauf, Anbieter und Kosten von Corona Tests bei Einreise nach Deutschland
Für Einreisende aus einem Risikogebiet stehen an den deutschen Flughäfen verschiedene Testzentren zur Verfügung. Dort können Reisende den für die Einreise aus Risikogebieten verpflichtenden Test durchführen lassen.
An den meisten deutschen Flughäfen gibt es auch die Möglichkeit sich freiwillig auf Covid-19 testen zu lassen. Dieser Test ist in der Regel jedoch selbst zu bezahlen und kostet zwischen 128 € und 170 €.
Bei vielen der Anbieter kann man sich vorab digital registrieren und anmelden, sodass die Wartezeit oft um ein Vielfaches verkürzt werden kann.
Die Auswertung der Test dauert je nach Aufkommen unterschiedlich lange und kann in Einzelfällen einige Tagen auf sich warten lassen. Wer ein schnelleres Testergebnis möchte, kann sich bei einem privaten Testcenter testen lassen, hier gibt es meist die Möglichkeit für Schnelltests.
Das Testergebnis kann entweder per App, sofern registriert oder auch telefonisch und schriftlich übermittelt werden. Fällt der Test positiv aus, wird in der Regel zuerst das zuständige Gesundheitsamt informiert, welches sich dann umgehend bei der positiv getesteten Person meldet und die weitere Vorgehensweise bespricht.
Daher ist es wichtig, sich während der Wartezeit auf das Testergebnis strikt an die am Zielort geltenden Quarantänemaßnahmen zu halten.

- Pflicht-Testcenter für Einreisende aus Risikogebieten
Öffnungszeiten: während der Flugankünfte - Testcenter für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten
Öffnungszeiten: täglich von 06 – 01 Uhr - Test & Fly Zentrum für Abreisende Passagiere
Öffnungszeiten: täglich von 05 – 19 Uhr
- Deutsches Rotes Kreuz
Öffnungszeiten: täglich von 05.30 – 23.30 Uhr
für Reiserückkehrer aus Risikogebieten - Centogene
Öffnungszeiten: täglich von 06 – 19 Uhr
für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und abfliegende Passagiere - Medical Center
Freiwillige Antikörperbestimmung auf SARS-CoV-2 und ärztliche Untersuchung – von 88 € bis 111 €.
Freiwilliger Nasen-/Rachenabstrich auf SARS-CoV-2 und ärztliche Untersuchung – ca. 216 €.
Freiwillige Kombinationsuntersuchung – ca. 268 €.
- Testcenter für Einreisende aus Risikogebieten
Öffnungszeiten: täglich von 06 – 24 Uhr
- Testcenter für Einreisende aus Risikogebieten
Öffnungszeiten: täglich von 08 – 21 Uhr
- DRK-Testcenter für Einreisende aus Risikogebieten
Öffnungszeiten: durchgehend - Centogene – freiwillige kostenpflichtige Tests
Öffnungszeiten: täglich 06.30 – 20.30 Uhr
- Testzentrum ausschließlich für Einreisende aus Risikogebieten
Öffnungszeiten: täglich 06 – 23 Uhr
- Testcenter für Einreisende aus Risikogebieten
Öffnungszeiten: keine Angaben
- Testcenter für Einreisende aus Risikogebieten
Öffnungszeiten: durchgehend - Kostenpflichtig für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten
Für Personen, die mit dem Bus, Zug, Auto oder mit der Fähre einreisen, gibt es außer den Flughäfen noch weitere Teststationen im deutschen Bundesgebiet. Genaue Infos zu den jeweiligen Testzentren liefern die kassenärztlichen Vereinigungen und das zuständige Gesundheitsamt der Bundesländer.
Gibt es Ausnahmen bei Dienstreisen?
Die meisten Bestimmungen treffen lediglich auf touristische Reisen zu, Geschäftsreisen und Dienstreisen sollen weiterhin möglich bleiben. Wer also beruflich unterwegs ist, kann sich bis auf Weiteres ungehindert innerhalb der meisten deutschen Bundesländer frei bewegen.
Zu Dienstreisenden zählen unter anderem Angestellte des öffentlichen Verkehrs und Beförderer von Gütern. Ebenso von den Maßnahmen freigestellt sind Personen, die aus unaufschiebbaren und zwingend notwendigen Gründen beruflich für bis zu 48 Stunden einreisen müssen und jene, die sich vorher nicht mehr als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
Welche Bestimmungen und Vorschriften aktuell gelten, sollte jedoch unbedingt vor Reiseantritt auf der jeweiligen Webseite des Zielortes nachgelesen werden.
Wie sieht es bei innerdeutschen Reisen aus?
Viele Corona-Maßnahmen treffen nun auch auf Reisen innerhalb Deutschlands zu. Da sich die Lage in einigen deutschen Gebieten zunehmend verschlechtert, treffen viele Bundesländer zusätzliche Maßnahmen bezüglich der Ein- und Durchreise für deutsche Bürger.
Die Einschränkungen für innerdeutsch Reisende können verpflichtende Corona Tests, Quarantänemaßnahmen oder auch ein Beherbergungs- bzw. Übernachtungsverbot beinhalten.
Was hat es mit dem Beherbergungsverbot auf sich?
Das Thema Beherbergungsverbot wird heftig diskutiert. Derzeit gelten bundesweit teils uneinheitliche Regelungen was die Corona-Maßnahmen betrifft. In manchen Bundesländern ist es Menschen aus Risikogebieten nur mit negativem Corona Test erlaubt zu übernachten. Kann dieser nicht vorgelegt werden, darf keine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden.
Diese Regelung betrifft in erster Linie die Beherbergungsbetriebe, weshalb diese an die Regierung appellieren, die Verbote aufzuheben. Einheitliche Regelungen würden es sowohl den Reisenden als auch den Gastronomen und Hoteliers einfacher machen zu planen.
Beherbergungsverbot – Wer ist dafür, wer ist dagegen
Einige Bundesländer halten das Beherbergungsverbot als gute Lösung und sprechen sich offiziell dafür aus:
- Schleswig-Holstein
- Mecklenburg-Vorpommern
Dagegen ausgesprochen haben sich:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Bremen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Thüringen
Noch unentschieden sind:
- Brandenburg
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
Welche deutschen Gebiete gelten als Risikogebiet?
Werden in einer Stadt oder Gemeinde innerhalb von 7 Tagen 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gezählt, gilt das Gebiet als Risikogebiet. Die Auswertung wird durch das Robert-Koch-Institut vorgenommen und laufend aktualisiert.

Derzeit gelten folgende innerdeutsche Risikogebiete (Stand 13.10.2020):
- Berchtesgadener Land
- Berlin: Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Reinickendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf
- Bremen
- Cloppenburg
- Delmenhorst
- Duisburg
- Düsseldorf
- Eifelkreis Bitburg-Prüm
- Landkreis Emsland
- Landkreis Esslingen
- Landkreis Fürstenfeldbruck
- Landkreis Grafschaft Bentheim
- Landkreis Groß-Gerau
- Landkreis Main-Taunus-Kreis
- Landkreis Regen
- Landkreis St. Wendel
- Landkreis Vechta
- Landkreis Wesermarsch
- Essen
- Frankfurt/Main
- Gelsenkirchen
- Hagen
- Hamm
- Herne
- Köln
- Leverkusen
- Mainz
- Memmingen
- München
- Offenbach am Main
- Recklinghausen
- Rosenheim
- Solingen
- Stuttgart
- Unna
- Wuppertal
Welche Einschränkungen erwarten Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten?
Die Einreise aus Corona-Hotspots ist generell erlaubt, jedoch gilt in einigen Bundesländern nach wie vor ein Beherbergungsverbot für Einreisende aus Risikogebieten, falls diese nicht über einen negativen Corona Test, welcher nicht älter als 48 Stunden sein darf, verfügen.
Auch wenn manche Regelungen bundesweit gelten, steht es den einzelnen Bundesländern frei, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Daher sollten sich Reisende immer direkt vor Reiseantritt über die aktuelle Lage im Zielreisegebiet erkundigen.
Einreise- und Quarantänebestimmungen der einzelnen Bundesländer (Stand 05.11.2020):
Bundesland | Innerdeutsche Einreise | Einreise aus Ausland | Quarantäne für innerdeutsch Reisende | Quarantäne für Reisende aus dem Ausland | Innerdeutsches Beherbergungsverbot |
Baden-Württemberg | Ja | Ja | Nein | Ja, Ausnahme – zwingende berufliche Gründe oder Aufenthalt von weniger als 48 Stunden | Nein |
Bayern | Ja | Nur mit negativem Test | Nein | Ja, außer bei negativem Testergebnis | Nein |
Berlin | Ja | Ja | Nein | Ja, Ausnahme – aktueller negativer Test, beruflicher Aufenthalt von weniger als 48 Stunden oder max. 72 Stunden Aufenthalt in ausländischen Hotspot | keine Angabe |
Brandenburg | Ja | Ja | Nein | Ja, Ausnahme – Grenzpendler oder Kurzaufenthalt von max. 24 Stunden | Nein, aber Bescheinigung vom Dienstgeber notwendig |
Bremen | Ja | Ja | Nein | Ja | Nein |
Hamburg | Ja | Ja | Nein | Ja | Nein, aber Bescheinigung vom Dienstgeber notwendig |
Hessen | Ja | Ja | Nein | Ja | Nein, aber Bescheinigung vom Dienstgeber notwendig |
Mecklenburg-Vorpommern | Ja | Ja | Nein | Ja, Ausnahmen für Grenzgänger und Pendler | Nein, aber Bescheinigung vom Dienstgeber empfohlen |
Niedersachsen | Ja | Ja | Nein | Ja | Nein |
Nordrhein-Westfalen | Ja | Ja | Nein | Nur bei Aufenthalt von mehr als 5 Tagen | Nein |
Rheinland-Pfalz | Ja | Ja | Nein | Nur bei Aufenthalt von mehr als 72 Stunden | Nein, aber Bescheinigung vom Dienstgeber empfohlen |
Saarland | Ja | Ja | Nein | Nur bei Aufenthalt von mehr als 5 Tagen | Nein, aber Bescheinigung vom Dienstgeber empfohlen |
Sachsen | Ja | Ja, bei einem Aufenthalt von max. 72 Stunden auch ohne Test | Nein | Nur bei Aufenthalt von mehr als 72 Stunden | Nein, aber Bescheinigung vom Dienstgeber notwendig |
Sachsen-Anhalt | Ja | Nur mit negativem Test | Nein | Ja | Nein, aber Bescheinigung vom Dienstgeber notwendig |
Schleswig-Holstein | Ja | Ja | Nein | Ja | Nein, aber Bescheinigung vom Dienstgeber notwendig |
Thüringen | Ja | Ja | Nein | Ja | Nein |
Ausländische Risikogebiete
Auch die Risikogebiete außerhalb Deutschlands nehmen zu und ändern sich laufend. Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt und den zuständigen Gesundheitsämtern eine laufend aktualisierte Informationsseite mit den aktuellen Risikogebieten und deren Bestimmungen.
Wo bekomme ich aktuelle und relevante Informationen zur derzeitigen Reisesituation?
Gerade jetzt, wo sich die Fallzahlen und die damit einhergehenden Bestimmungen fast täglich ändern, ist es für Reisende besonders schwierig auf dem Laufenden zu bleiben und die richtigen Informationen abzurufen.
Wir haben für Sie hier eine Liste der wichtigsten Webseiten zusammengestellt, die Ihnen für Ihre Dienstreise oder auch für Ihre private Reise die aktuellen Informationen zu der Entwicklung in den einzelnen Ländern und Gebieten liefern.
Corona-Entwicklung in Deutschland
Robert-Koch-Institut
Corona-Regelungen der deutschen Bundesländer
Deutsche Bundesregierung
Einreisebestimmungen und Verhaltensmaßnahmen Deutschland
Deutsche Bundesregierung
Tägliche Zahlen für Europa
Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten
Tagesaktuelle Fallzahlen weltweit
WHO
Aktuelle Informationen
Corona Informations Center
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