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Verpflegungsmehraufwand 2024 – Ein Überblick der aktuellen Pauschalsätze

Ab Januar 2024 treten in einigen Ländern neue Regelungen für Verpflegungsmehraufwand und geschäftliche Übernachtungen in Kraft. Dadurch rückt das Thema Reisekostenpauschalen für Geschäftsreisende wieder in den Fokus. In diesem Artikel erhalten Sie Informationen zu den aktuellen Änderungen und den angepassten Pauschalbeträgen für jedes Reiseland.
Verpflegungsmehraufwand 2024 – Ein Überblick der aktuellen Pauschalsätze

Verpflegungsmehraufwand – Was bedeutet das überhaupt?

Der Verpflegungsmehraufwand, verankert im Einkommensteuergesetz (EStG), ist eine steuerliche Erleichterung für Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen außerhalb ihrer regulären Arbeitsstätte tätig sind. Diese Regelung ermöglicht es Arbeitgebern, steuerfrei zusätzliche Kosten für Mahlzeiten während Geschäftsreisen zu erstatten. Dabei ist zu beachten, dass der Verpflegungsmehraufwand als Pauschale abhängig von Reisedauer und Ziel pro Tag berechnet wird. Diese Regelung spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Steuersystem, entlastet Arbeitnehmer finanziell und ermöglicht Unternehmen eine effiziente Kostenverwaltung bei Geschäftsreisen.

Verpflegungsmehraufwand ab 2024 innerhalb Deutschlands

Beim Verpflegungsmehraufwand wird grundsätzlich nach zwei Pauschalen unterschieden. Im Falle einer Geschäftsreise zwischen 8 und 24 Stunden, wird die kleine Pauschale angewendet. Bei einer Abwesenheit von mindestens 24 Stunden fällt die große Pauschale an. Für jeden Kalendertag der Dienstreise ist dabei ein Ausgleich fällig. Für An- und Abreisetag gilt grundsätzlich die kleine Pauschale.

Im Zuge des Wachstumschancengesetz der Bundesregierung wurden Änderungen der Pauschalen für Dienstreisen innerhalb Deutschland vorgeschlagen. Im Gesetzesentwurf wurde dazu eine Anhebung der kleinen Pauschale auf 15 Euro und der großen Pauschale auf 30 Euro vorgesehen.

Update vom 22.03.2024:
Als Ergebnis des Vermittlungsausschusses des Bundestags wurde beschlossen, dass die Pauschalen für Geschäftsreisen im Inland nicht wie zunächst vorgesehen erhöht werden, sondern weiterhin die bisherigen Verpflegungspauschalen gelten:

Kleine Pauschale – für Dienstreisen zwischen 8 und 24 Stunden – 14 Euro

Große Pauschale – für Dienstreisen ab 24 Stunden – 28 Euro

Tag der An- und Abreise – 14 Euro

Bei Abwesenheiten von weniger als 8 Stunden steht keine Pauschale zu.

Beispiel: Berechnung des Verpflegungsmehraufwands

Für eine dreitägige Dienstreise innerhalb Deutschlands können folgende Pauschalen geltend gemacht werden:

Tag 1 – Anreisetag: 14 € (kleine Pauschale)

Tag 2 – Abwesenheit mehr als 24 Stunden: 28€ (große Pauschale)

Tag 3 – Rückreisetag: 14 € (kleine Pauschale)

Für die dreitätige Geschäftsreise werden demnach insgesamt 56 Euro steuerfrei erstattet (14€ + 28€ + 14€).

Für Dienstreisen außerhalb Deutschlands ist eine individuelle Berechnung basierend auf den festgelegten Pauschalen des Ziellands notwendig. Im Falle einer dreitätigen Geschäftsreise in die Niederlande, gelten zum Beispiel folgende Pauschalen:

Tag 1 – Anreisetag: 32 € (kleine Pauschale)

Tag 2 – Abwesenheit mehr als 24 Stunden: 47 € (große Pauschale)

Tag 3 – Rückreise: 32 € (kleine Pauschale)

Für die dreitätige Auslandsgeschäftsreise werden demnach insgesamt 111 Euro steuerfrei erstattet (32€ + 47€ + 32€). Die vollständige Tabelle mit den geltenden Pauschalen pro Zielland finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Die Anwendung der Übernachtungspauschale

Zusätzlich zur Erstattung des Verpflegungsmehraufwands dürfen im Zuge einer Arbeitgebererstattung Übernachtungspauschalen zur Anwendung kommen. Bei geschäftlichen Übernachtungen dürfen dabei allerdings keine Pauschalbeträge angesetzt werden. Stattdessen werden die tatsächlich entstandenen Kosten (z.B. für Hotelübernachtungen) ohne Verpflegung berücksichtigt.

Der Arbeitgeber hingegen hat die Wahl entweder die tatsächlichen Übernachtungskosten oder die jeweiligen Pauschalen des Reiselands anzusetzen. Entscheidet man sich für die tatsächlich entstandenen Kosten, ist der Nachweis über die Höhe der Kosten in Form einer Rechnung notwendig. Hierbei gilt: Die ausländische Vorsteuer zählt ebenfalls zu den Kosten und darf nicht abgezogen werden.

Verpflegungsmehraufwand steuerlich ansetzen

Auf der Arbeitgeberseite sind die Mehrkosten für Verpflegung auf Dienstreisen steuerfrei, jedoch nur bis zur Höhe der gesetzlichen Pauschalsätze. Wird der Verpflegungsmehraufwand hingegen nicht vom Arbeitgeber erstattet, haben Geschäftsreisende die Möglichkeit, die fälligen Pauschalen als Teils der Einkommenssteuererklärung in Form von Werbungskosten anzusetzen.

In diesen Fällen wird der Pauschalsatz gekürzt

Nicht immer können die geltenden Pauschalbeträge vom Dienstreisenden vollständig angesetzt werden. Werden einzelne Mahlzeiten vom Arbeitgeber bereitgestellt bzw. die Kosten getragen, muss die Verpflegungspauschale entsprechend gekürzt werden. Dabei gelten pro Mahlzeit folgende Prozentsätze gemäß § 9 Abs. 4a Satz 8 EstG:

Frühstück: 20 % Abzug

Mittagessen: 40 % Abzug

Abendessen: 40 % Abzug

Rechenbeispiel für die Anpassung der Pauschalbeträge:

Im Falle einer geschäftlichen Inlandsreise und dem geltenden Tagessatz von 30 Euro ergibt sich bei der Kürzung um das Frühstück ein Abzug von 6 Euro (20%). Stellt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter ein Mittag- oder Abendessen bereit, wird der zu berechnende Tagessatz um jeweils 12 Euro (40%) gekürzt. Ein häufiger Fall von fälligen Kürzungen sind beispielsweise Frühstücksleistungen als Teil einer Hotelübernachtung.

Weitere Informationen und typische Beispiele zur Optimierung Ihrer Reisekostenabrechnung finden Sie in unserem kostenlosen Guide rund um das Thema Reisekostenabrechnung.

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Übersicht der geltenden Pauschalbeträge ab 1. Januar 2024

Zum Jahresende 2023 hat das Bundesministerium für Finanzen die überarbeiteten Pauschalsätze für betrieblich und beruflich bedingte Auslandsreisen, gemäß § 9 Absatz 4a Einkommensteuergesetz, veröffentlicht, welche ab dem 1. Januar 2024 gelten. Im Zuge dieser Aktualisierung wurden die geltenden Pauschalsätze für verschiedene Länder angepasst, darunter beispielsweise Spanien, Norwegen und Österreich.

Verpflegungsmehraufwand 2024 Übersicht Ausland – Europa:

(Länder der EU sind fett hervorgehoben)

 Kleine PauschaleGroße PauschaleÜbernachtungspauschale
Albanien1827112
Andorra284191
Belgien4059141
Bosnien und Herzegowina162375
Bulgarien1522115
Dänemark5075183
Estland202985
Finnland3654171
Frankreich (Paris, Department 77,78, 91-95)3958159
Frankreich (Rest)3653105
Griechenland (Athen)274087
Griechenland (Rest)2436150
Großbritannien (London)4466163
Großbritannien (Rest) + Nordirland355299
Irland3958129
Island4162187
Italien (Mailand)2842191
Italien (Rom)3248150
Italien (Rest)2842150
Kasachstan3045111
Kosovo162471
Kroatien2435107
Lettland243567
Liechtenstein3756190
Litauen1726109
Luxemburg4263139
Malta3146114
Nordmazedonien182789
Moldau (Republik)172673
Monaco3552187
Montenegro213285
Niederlande3247122
Norwegen5075139
Österreich3350117
Polen (Breslau)2233117
Polen (Danzig)203084
Polen (Krakau)182786
Polen (Warschau)2029109
Polen (Rest)202960
Portugal2132117
Rumänien (Bukarest)213292
Rumänien (Rest)182789
Russland (Jekatarinburg)192884
Russland (Moskau)2030110
Russland (St. Petersburg)1726114
Russland (Rest)162458
San Marino233479
Schweden4466140
Schweiz (Genf)4466186
Schweiz (Rest)4364180
Serbien182797
Slowakische Republik2233121
Slowenien2538126
Spanien (Barcelona)2334144
Spanien (Kanarische Inseln)2436103
Spanien (Madrid)2842131
Spanien (Palma de Mallorca)2944142
Spanien (Rest)2334103
Tschechische Republik213277
Türkei (Istanbul)1726120
Türkei (Izmir)202955
Türkei (Rest)121795
Ukraine172698
Ungarn213285
Vatikanstaat3248150
Weißrussland132098

Verpflegungsmehraufwand 2024 Übersicht Ausland – Außereuropäische Länder:

 Kleine PauschaleGroße PauschaleÜbernachtungspauschale
Afghanistan203095
Ägypten3350112
Äthiopien2639130
Äquatorialguinea2842166
Algerien3247120
Angola3552299
Argentinien2435113
Armenien162459
Aserbaidschan294488
Australien (Canberra)4974186
Australien (Sydney)3857173
Australien (Rest)3857173
Bahrain3248153
Bangladesch3350165
Barbados3654206
Benin3552115
Bolivien3146108
Botsuana3146176
Brasilien (Brasilia)345188
Brasilien (Rio de Janeiro)4669140
Brasilien (Sao Paulo)3146151
Brasilien (Rest)314688
Brunei3552106
Burkina Faso2538174
Burundi2436138
Chile2944154
China (Chengdu)2841131
China (Hongkong)4871169
China (Kanton)2436150
China (Peking)2030185
China (Shanghai)3958217
China (Rest)3248112
Costa Rica324793
Côte d’Ivoire4059166
Dominikanische Republik3350167
Dschibuti5277255
Ecuador1827103
El Salvador4465161
Eritrea335091
Fidschi2132183
Gabun3552183
Gambia2740161
Georgien304587
Ghana3146148
Guatemala233490
Guinea4059140
Guinea-Bissau2132113
Haiti3958130
Honduras3857198
Indien (Chennai)213285
Indien (Kalkutta)2435145
Indien (Mumbai)3350146
Indien (Neu Delhi)2538185
Indien (Rest)213285
Indonesien2436134
Iran2233196
Israel4466190
Jamaika2639171
Japan (Tokio)3350285
Japan (Rest)3552190
Jemen162495
Jordanien3857134
Kambodscha253894
Kamerun3756275
Kanada (Ottawa)4162214
Kanada (Toronto)3654392
Kanada (Vancouver)4263304
Kanada (Rest)3654214
Kap Verde253890
Katar3756149
Kenia3451219
Kirgisistan182774
Kolumbien3146115
Kongo (Republik)4162215
Kongo (Demokratische Republik)4770190
Korea (Demokratische Volksrepublik)192892
Korea (Republik)3248108
Kuba3451170
Kuwait3756241
Laos243571
Lesotho1928104
Libanon4669146
Libyen4263135
Madagaskar2233116
Malawi2841109
Malaysia243686
Malediven3552170
Mali2538120
Marokko284187
Marshall Inseln4263102
Mauretanien243586
Mauritius2944172
Mexiko3248177
Mongolei162392
Mosambik3451208
Myanmar2435155
Namibia2030112
Nepal2436126
Neuseeland3958148
Nicaragua3146105
Niger2842131
Nigeria3146182
Oman4364141
Pakistan (Islamabad)1623238
Pakistan (Rest)2334122
Palau3451179
Panama284182
Papua-Neuguinea4059159
Paraguay2639124
Peru2334143
Philippinen2841140
Ruanda2944117
Sambia2538105
Samoa2639105
São Tomé (Príncipe)324780
Saudi-Arabien (Djidda)3857181
Saudi-Arabien (Riad)3756186
Saudi-Arabien (Rest)3756181
Senegal2842190
Sierra Leone3857145
Simbabwe3045140
Singapur3654197
Sri Lanka2436112
Sudan2233195
Südafrika (Kapstadt)2233130
Südafrika (Johannesburg)2436129
Südafrika (Rest)2029109
Südsudan3451159
Syrien2538140
Tadschikistan1827118
Taiwan3146143
Tansania294497
Thailand2538110
Togo2639118
Tonga263994
Trinidad + Tobago4466203
Tschad2842155
Tunesien2740144
Turkmenistan2233108
Uganda2841143
Uruguay324890
USA (Atlanta)5277182
USA (Boston)4263333
USA (Chicago)4465233
USA (Houston)4162204
USA (Los Angeles)4364262
USA (Miami)4465256
USA (New York City)4466308
USA (San Francisco)4059327
USA (Washington D.C.)4466203
USA (Rest)4059182
Usbekistan2334104
Venezuela3045127
Vereinigte Arabische Emirate4465156
Vietnam284186
Zentralafrikanische Republik3653210
Zypern2842125

Wie Sie mit geeigneten Tools Ihre Abrechnung vereinfachen

Die manuelle Erfassung und Abrechnung von Verpflegungsmehraufwendungen kann zeitaufwendig und mühsam sein. Durch den Einsatz geeigneter Reisekostentools können Sie gesetzlich vorgeschriebene Kilometerpauschalen, Verpflegungsmehraufwendungen und individuelle Anpassungen Ihres Unternehmens effizient verwalten.

Spesenmanagement in einer All-in-One Dienstreise-App

Die unkomplizierte Abwicklung von Spesenabrechnungen und Verpflegungsmehraufwand wird durch eine Dienstreise-App, die auch unterwegs genutzt werden kann, gewährleistet. Sobald sämtliche erforderlichen Reisedaten im Profil des Mitarbeiters hinterlegt sind, erfolgt eine direkte Berechnung des Verpflegungsaufwands und der Spesenabrechnung. Auf diese Weise wird die digitale Reisekostenabrechnung vollautomatisch und fehlerfrei ermöglicht.

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Quellen:
(1) Report Chefsache Business Travel, Deutscher Reiseverband (DRV), 2022

(2) Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich
und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2024; Bundesministerium für Finanzen, 2023


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